Grunderwerbsteuer: Was Sie über Steuerpflicht, Freibeträge und Sparen beim Grundstückskauf wissen müssen

Wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen, fällt die Grunderwerbsteuer, eine einmalige Steuer, die beim Eigentumswechsel von Grundstücken oder Gebäuden fällig wird. Auch bekannt als Erwerbsteuer, ist sie in jedem Bundesland anders geregelt und kann bis zu 6,5 % des Kaufpreises ausmachen. Diese Steuer betrifft nicht nur Neubauten, sondern auch Altbauten, Wohnungen, Gewerbeimmobilien – und sogar Grundstücke ohne Bauvorhaben. Viele Käufer unterschätzen sie, weil sie sie nicht im Kaufpreis sehen – doch sie kommt als zusätzliche Belastung auf Sie zu.

Die Freibeträge, Grenzen, ab denen die Grunderwerbsteuer nicht anfällt sind besonders wichtig. Paare, die gemeinsam kaufen, können oft doppelt so viel steuerfrei erwerben wie Einzelpersonen. Bei Erbschaften oder Schenkungen zwischen Ehepartnern oder direkten Angehörigen gibt es oft Ausnahmen – aber nur, wenn alle Voraussetzungen stimmen. Auch bei der Sanierung eines Altbaus kann die Steuer reduziert werden, wenn bestimmte energetische Maßnahmen eingehalten werden. Wer hier nicht aufpasst, zahlt unnötig Tausende Euro mehr.

Die Steuerpflicht, die Verpflichtung, die Grunderwerbsteuer zu zahlen, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet wird liegt beim Käufer – nicht beim Verkäufer. Und sie tritt sofort ein, sobald der Vertrag unterschrieben ist. Es gibt keine Nachzahlungsmöglichkeit, keine Ratenzahlung, kein Nachsehen. Wer nicht rechtzeitig die Steuererklärung einreicht, riskiert Zinsen und Bußgelder. In manchen Bundesländern wie Bayern oder Sachsen ist die Steuer höher als in anderen – aber auch dort gibt es Möglichkeiten, sie zu senken, etwa durch die Nutzung von Förderprogrammen oder durch geschickte Vertragsstrukturierung.

Was viele nicht wissen: Die Grunderwerbsteuer wird nicht nur auf den Kaufpreis berechnet, sondern auch auf alle zusätzlichen Kosten, die mit dem Erwerb verbunden sind – etwa die Kosten für eine notarielle Beurkundung, die Eintragung ins Grundbuch oder sogar die Kosten für eine Baugenehmigung, wenn sie vom Verkäufer übernommen wurden. Das kann den Steuerbetrag schnell um 10–15 % erhöhen. Wer also einen günstigen Kaufpreis verhandelt, aber die Nebenkosten ignoriert, zahlt am Ende mehr als gedacht.

Die besten Chancen zum Sparen haben Käufer, die früh planen. Wer sich vor dem Kauf über die aktuellen Sätze in seinem Bundesland informiert, wer prüft, ob er einen Freibetrag nutzen kann, und wer den Kaufvertrag mit einem Steuerberater abstimmt, spart oft mehr als 10.000 Euro. Es lohnt sich, nicht nur den Preis der Immobilie zu vergleichen – sondern auch die Steuerlast. Denn wer die Grunderwerbsteuer versteht, kann sie nicht nur bezahlen – sondern auch umgehen.

Unter den folgenden Beiträgen finden Sie praktische Tipps, wie Sie bei Immobilienkäufen Steuern minimieren, welche rechtlichen Fallstricke es gibt und wie Sie mit staatlichen Förderprogrammen die Last reduzieren – von der KfW-Förderung bis zur cleveren Nutzung von Eigenleistungen. Alles, was Sie brauchen, um beim nächsten Kauf nicht überrascht zu werden.

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