Videoüberwachung DSGVO: Was Sie als Hausbesitzer wissen müssen

Videoüberwachung DSGVO, die gesetzlichen Regeln für Kameras in und um Wohngebäude, die seit 2018 in der Europäischen Union gelten. Auch wenn Sie nur Ihre Eingangstür oder Ihren Garten im Blick haben, fallen Sie unter diese Vorschriften. Wer hier falsch handelt, riskiert Abmahnungen bis zu 20.000 Euro – selbst als Privatperson.

Datenschutz Kamera ist kein Luxus, sondern eine Pflicht. Sie dürfen Kameras nur aufstellen, wenn es einen klaren, rechtmäßigen Grund gibt – zum Beispiel Diebstahl verhindern. Aber: Sie dürfen keine öffentlichen Wege, Gehwege oder Fenster von Nachbarn erfassen. Selbst eine Kamera, die nur 10 Zentimeter in den Garten zeigt, kann rechtswidrig sein, wenn sie den Bürgersteig mitfilmt. Überwachung im Haus ist erlaubt, wenn sie ausschließlich Ihr privates Eigentum abdeckt – aber nur, wenn Sie Besucher informieren. Ein Schild mit Text wie „Bereich unter Videoüberwachung“ ist Pflicht. Ohne Hinweis ist die Aufnahme rechtswidrig, egal wie harmlos sie erscheint.

DSGVO Vermietung macht die Sache noch komplexer. Wenn Sie eine Wohnung vermieten, dürfen Sie keine Kameras in Fluren, Treppenhäusern oder Eingangsbereichen installieren, die Mieter oder Besucher betreffen. Selbst wenn Sie nur Ihre eigene Wohnung überwachen, müssen Sie die Mieter schriftlich informieren, wenn Ihre Kamera deren Zugangsbereich erfassen könnte. Und: Sie dürfen Aufnahmen nicht unbegrenzt speichern. Maximal 72 Stunden – es sei denn, es liegt ein konkreter Verdacht vor, etwa ein Einbruch. Dann müssen Sie die Daten sofort der Polizei übergeben und nicht selbst archivieren.

Die meisten Fehler passieren, weil Leute glauben, dass Privatpersonen von der DSGVO ausgenommen sind. Das ist falsch. Die Ausnahme gilt nur für reine private Nutzung – also wenn Sie Ihre Kamera nur im Wohnzimmer haben, um Ihr Kind zu beobachten. Sobald Sie die Kamera nach außen richten, gilt die DSGVO. Und wer sich nicht daran hält, riskiert nicht nur Geldstrafen, sondern auch Klagen von Nachbarn wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts.

Was viele nicht wissen: Sie müssen auch dokumentieren, was Sie aufnehmen. Ein Fotoprotokoll Überwachung – also eine schriftliche Aufzeichnung, wann, wo und warum Sie Kameras installiert haben – ist nicht verpflichtend, aber ein Muss, wenn es zu einem Streit kommt. Ohne Nachweis sind Sie im Rechtsstreit chancenlos. Ein einfaches Dokument mit Datum, Standort der Kamera, Zweck und Schilder-Platzierung reicht. Speichern Sie es mindestens drei Jahre.

Die folgenden Artikel zeigen, wie Sie Videoüberwachung richtig einsetzen – ohne Strafen, ohne Ärger mit Nachbarn und ohne teure Rechtsfolgen. Sie finden konkrete Lösungen für Altbauten, Mehrfamilienhäuser und vermietete Wohnungen. Ob Sie eine Türkamera installieren, den Garten überwachen oder Mieter informieren müssen: Hier erfahren Sie, was wirklich zählt – und was nur Angst macht.

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