Mietminderung Schimmel: Was Sie als Mieter wissen müssen

Wenn Schimmel, ein gesundheitsschädlicher Pilzbefall, der oft durch Feuchtigkeit entsteht. Auch bekannt als Schimmelpilz, ist er kein normales Wohnungsproblem – er ist ein rechtlicher Grund für Mietminderung. Viele Mieter denken, sie müssten den Schimmel selbst beseitigen. Doch das ist falsch. Schimmel entsteht meist durch bauliche Mängel – schlechte Dämmung, undichte Fenster, fehlende Lüftung. Das ist keine Eigenverschuldung des Mieters, sondern eine Pflicht des Vermieters.

Der Vermieter, die Person oder Firma, die eine Wohnung vermietet und für den Erhalt des Wohnraums verantwortlich ist muss die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand halten. Das bedeutet: Er muss Feuchtigkeitsschäden beheben, die zu Schimmel führen. Wenn er das nicht tut, dürfen Sie die Miete mindern – und zwar bis zu 100 %, je nach Schwere. Ein Beispiel: Bei leichtem Schimmel in der Ecke der Badewanne reichen 10–15 % Mietminderung. Bei großflächigem Befall in Schlaf- oder Wohnzimmer, wo Sie sich täglich aufhalten, sind 25–50 % realistisch. Und wenn die Wohnung unbewohnbar ist? Dann können Sie sogar ganz ausziehen – und die Miete komplett einstellen.

Wichtig: Dokumentieren Sie alles. Machen Sie Fotos, schreiben Sie einen Brief an den Vermieter mit Fristsetzung, und halten Sie alle Antworten fest. Ein Gutachten von einem Schimmelsachverständigen macht Ihre Forderung noch stärker. Viele Mieter scheitern nicht an der Rechtslage – sie scheitern an der Unklarheit. Sie wissen nicht, ob sie etwas tun dürfen. Doch das Gesetz ist klar: Schimmel ist kein Schönheitsfehler. Er ist ein Mangel. Und Mängel führen zu Mietminderung.

Sie finden hier konkrete Beispiele, wie andere Mieter vorgegangen sind, welche Kosten sie gespart haben und wie sie ihre Rechte durchgesetzt haben. Ob es um die Renovierungspflicht nach 10 Jahren geht, um die Frage, wer für die Beseitigung zahlt, oder wie Sie richtig messen und dokumentieren – hier sind alle Antworten, die Sie brauchen, um nicht länger über Schimmel zu stolpern, sondern ihn rechtlich zu besiegen.

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