Mieterrechte Schimmel: Was Sie als Mieter wissen müssen

Wenn Schimmel, ein gesundheitsschädlicher Pilzbefall, der oft durch Feuchtigkeit entsteht und in Wohnungen auftreten kann. Auch bekannt als Schimmelpilz, ist er mehr als ein ästhetisches Problem – er ist ein rechtliches Problem. Als Mieter sind Sie nicht verpflichtet, Schimmel selbst zu beseitigen, wenn er auf bauliche Mängel zurückgeht. Viele denken, dass Renovierungen oder Schönheitsreparaturen ihre Pflicht sind – doch das stimmt nicht, wenn die Ursache im Haus liegt. Ein undichtes Dach, fehlende Isolierung oder mangelnde Lüftung? Das ist die Aufgabe des Vermieters.

Der Vermieter, die Person oder Firma, die eine Wohnung vermietet und für die bauliche Substanz und die technische Ausstattung verantwortlich ist. Auch bekannt als Hausbesitzer, muss nach dem österreichischen Mietrecht für einen wohnlichen Zustand sorgen. Das bedeutet: Wenn Schimmel durch Feuchtigkeit entsteht, die nicht durch Ihr Verhalten verursacht wurde – etwa durch falsches Lüften –, muss er die Ursache beheben. Ein Gerichtsurteil aus Linz 2023 bestätigte: Selbst wenn der Mieter öfter lüftet, bleibt der Vermieter verantwortlich, wenn die Wohnung nicht luftdicht oder isoliert ist. Sie brauchen keinen Nachweis für Ihre Lüftungsgewohnheiten – nur für den Schimmelbefall. Fotos, Datum, Feuchtigkeitsmessungen: Das reicht als Beweis.

Was Sie nicht tun dürfen: Den Schimmel einfach überstreichen, ohne die Ursache zu beseitigen. Das ist oft teurer und gefährlicher. Was Sie tun sollten: Den Schimmel schriftlich melden, mit Datum und Ort. Kein Anruf, keine Nachricht – nur schriftlich. Der Vermieter hat dann eine angemessene Frist, zu reagieren. Wenn er nicht handelt, können Sie Mietminderung verlangen oder sogar die Wohnung verlassen, ohne Kündigungsschutz zu verlieren. Die Schönheitsreparaturen, Pflichten des Mieters zur Instandhaltung von Oberflächen wie Streichen oder Tapezieren, die oft in Mietverträgen falsch geregelt sind. Auch bekannt als Verschönerungsreparaturen, können nicht auf Schimmel übertragen werden. Kein Vertrag kann Ihnen diese Pflicht aufbürden, wenn die Schimmelursache nicht in Ihrer Kontrolle liegt. Und wenn Sie sich unsicher sind: In Österreich gibt es Mietervereine, die kostenlos beraten – oft sogar mit Anwälten vor Ort.

In der Sammlung unten finden Sie konkrete Beiträge, die zeigen, wie andere Mieter mit Schimmel umgegangen sind, welche Kosten entstehen, wie man richtig dokumentiert und was ein Vermieter wirklich verpflichtet ist. Sie bekommen keine Theorie – sondern echte, praktische Erfahrungen aus Österreich und Deutschland.

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