Datenschutzkonforme Überwachung: Wie Sie Kamera- und Aufzeichnungssysteme rechtssicher einsetzen

Wenn Sie eine Datenschutzkonforme Überwachung, die rechtlich zulässige Nutzung von Kameras zur Sicherung von Grundstücken oder Wohnräumen unter Einhaltung der DSGVO. Auch bekannt als DSGVO-konforme Videoüberwachung, ist sie kein Freibrief, sondern eine klare Regelsammlung, die Sie ignorieren können – aber nicht sollten. Viele denken, dass eine Kamera vor der Tür oder im Flur einfach nur Sicherheit bringt. Doch wenn Sie sie falsch platzieren oder Daten speichern, werden Sie nicht nur als unangenehm empfunden – Sie riskieren Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % Ihres Jahresumsatzes. Das ist kein Scherz. Die Datenschutzbehörden prüfen immer öfter, ob Kameras in Wohngebäuden, Einfamilienhäusern oder Mietwohnungen rechtmäßig eingesetzt werden.

Ein zentrales Element der Datenschutzkonformen Überwachung, die rechtliche Nutzung von Aufzeichnungen, bei der die Rechte der Betroffenen Vorrang haben. Auch bekannt als DSGVO-konforme Videoüberwachung, ist sie kein Freibrief, sondern eine klare Regelsammlung, die Sie ignorieren können – aber nicht sollten. Ein zentrales Element der Videoüberwachung, die systematische Aufzeichnung von Bild- und Tonmaterial zur Sicherheitskontrolle ist die Datenschutz-Folgenabschätzung, ein verpflichtendes Dokument, das zeigt, ob eine Überwachung notwendig, verhältnismäßig und sicher ist. Sie brauchen sie, wenn Sie Kameras in Bereichen einsetzen, die Personen erfassen können – also nicht nur vor der Haustür, sondern auch in Treppenhäusern, Garagen oder Gemeinschaftsbereichen von Mehrfamilienhäusern. Wer eine Kamera auf den Gehweg richtet, der überwacht nicht nur Eindringlinge – er erfasst auch Passanten, Lieferanten, Besucher. Das ist kein Privatbereich mehr. Das ist öffentlicher Raum. Und da gelten andere Regeln.

Die Zweckbindung, die Vorgabe, dass Daten nur für den angegebenen Zweck gespeichert und genutzt werden dürfen ist genauso wichtig wie die Datenminimierung, die Prinzip, nur so viel Daten zu erfassen, wie unbedingt nötig. Sie brauchen keine 4K-Kameras mit Gesichtserkennung, um zu sehen, ob jemand an Ihrer Tür steht. Eine einfache HD-Kamera mit Bewegungserkennung und automatischer Löschung nach 72 Stunden reicht. Wer Daten länger speichert, braucht einen triftigen Grund – und selbst dann nur mit schriftlicher Einwilligung. Und nein: Ein Hinweisschild vor der Tür reicht nicht. Sie müssen den Betroffenen genau sagen, wer verantwortlich ist, wie lange die Daten gespeichert werden und wie sie sie löschen lassen können.

Was viele vergessen: Auch Smart-Home-Systeme wie Ring, Nest oder Alexa-Geräte mit Kamera sind betroffen. Wenn sie Daten in die Cloud senden, wird es kompliziert. Die EU-Datenschutzbehörden haben klargestellt: Cloud-Dienste außerhalb der EU – etwa von Amazon oder Google – sind nur erlaubt, wenn sie die gleichen Standards wie die DSGVO bieten. Sonst ist es illegal. Und wenn Sie als Vermieter eine Kamera im Treppenhaus installieren, dann brauchen Sie nicht nur die Zustimmung der Mieter – Sie brauchen auch die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Ein einzelner Mieter kann das nicht allein entscheiden.

Die gute Nachricht: Sie müssen kein Jurist sein, um datenschutzkonform zu arbeiten. Es gibt klare Schritte: Kamera nur dort, wo es wirklich nötig ist. Keine Aufzeichnung von Nachbargrundstücken. Keine Gesichtserkennung. Keine Dauerüberwachung. Nur Aufzeichnung bei Bewegung. Und automatische Löschung nach drei Tagen. Wer das macht, hat keine Strafen zu befürchten – und seine Nachbarn auch nicht zu verärgern.

In der folgenden Sammlung finden Sie konkrete Anleitungen, wie Sie Überwachungssysteme in Altbauten, Mietwohnungen oder Mehrfamilienhäusern richtig einrichten – ohne rechtliche Fallstricke. Von der richtigen Kameraposition über die korrekte Dokumentation bis hin zu den günstigsten, datenschutzkonformen Geräten für 2025 – alles, was Sie brauchen, um sicher und legal zu handeln.

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