Datenschutz Mietwohnung: Rechte, Pflichten und was Sie als Mieter wissen müssen

Wenn es um Ihren Datenschutz in der Mietwohnung, die rechtliche Absicherung personenbezogener Daten zwischen Mieter und Vermieter gemäß der DSGVO. Auch bekannt als DSGVO-Schutz im Mietverhältnis, geht es hier nicht um digitale Spione, sondern um ganz konkrete Rechte: Wer darf Ihre Daten sammeln? Wann müssen Sie Auskunft geben? Und was passiert, wenn Ihr Vermieter zu viel weiß? Viele Mieter denken, Datenschutz betrifft nur Online-Konten – doch in der Wohnung ist er genauso wichtig. Ein Vermieter, der Ihre Einkommensnachweise, Familienstand oder sogar Ihre Besucherliste speichert, überschreitet oft die Grenzen. Die DSGVO gilt auch hier – und Sie haben mehr Macht, als Sie denken.

Der Vermieter, die Partei, die die Wohnung zur Nutzung überlässt und dabei bestimmte rechtliche Pflichten trägt darf nur das erfassen, was für die Mietverwaltung wirklich nötig ist: Name, Adresse, Kontodaten für die Miete, eventuell eine Zustimmung für Hausmeisterzugänge. Alles andere – wie Fotos von Ihnen, Ihre Berufsbezeichnung, Ihre Kinderalter oder Ihre Telefonnummer ohne Grund – ist unzulässig. Selbst wenn es in Ihrem Mietvertrag steht: Solche Klauseln sind oft rechtswidrig. Ein Mieter, die Person, die eine Wohnung mietet und durch das Mietverhältnis bestimmte Schutzrechte erhält muss nicht einmal seinen Arbeitsplatz nennen, es sei denn, der Vermieter muss prüfen, ob die Wohnung für eine Gewerbenutzung geeignet ist. Und wer sagt, dass eine Wohnung nicht mehr vermietet werden darf, weil der Mieter zu viele Besucher hat? Das ist ein klassischer Datenschutzverstoß. Ihre Privatsphäre endet nicht an der Haustür.

Was ist mit Smart-Home-Geräten? Wenn Ihr Vermieter eine Smart-Türsprechanlage installiert, die Gesichtserkennung nutzt, oder eine Heizungssteuerung, die Ihre Anwesenheit trackt, dann braucht er Ihre ausdrückliche Zustimmung. Ohne Ihre Genehmigung ist das eine unzulässige Überwachung. Selbst die Überwachungskamera im Treppenhaus muss Sie informieren – und darf nicht auf Ihre Wohnungstür gerichtet sein. Und wenn Sie einen Schimmelbefall melden, muss der Vermieter die Fotos, die er zur Dokumentation macht, löschen, sobald der Schaden behoben ist. Sie haben das Recht, zu fragen: Was speichern Sie über mich? Wann löschen Sie es? Und er muss Ihnen antworten – innerhalb von einem Monat.

Im Alltag passieren oft kleine Verstöße: Ein Vermieter, der Ihre Mietzahlungen mit Namen und Adresse an einen Inkassodienst weitergibt, ohne dass Sie zugestimmt haben. Ein Hausmeister, der Ihre Briefe öffnet, weil er "nur mal guckt, ob alles in Ordnung ist". Oder eine Wohnungsgenossenschaft, die Ihre Kontaktdaten an Dritte verkauft, um Werbung zu versenden. Das ist kein Kleinod – das ist ein Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro für den Verantwortlichen. Und Sie als Mieter können sich wehren. Sie können eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen. Oder einfach schriftlich verlangen: Bitte löschen Sie meine Daten. Sie müssen nicht erklären warum. Sie müssen nicht nachweisen, dass etwas schiefgelaufen ist. Sie müssen nur fragen.

Immer wieder tauchen Fragen auf: Darf mein Vermieter meine Mietschulden in einer Liste mit anderen Mietern veröffentlichen? Nein. Darf er meinen Namen an den Nachbarn nennen, weil ich Lärm mache? Nur, wenn es eine offizielle Beschwerde gibt und er es zur Abwehr einer Störung braucht – aber nicht als allgemeine Warnung. Darf er meine Haustierart in der Hausordnung festhalten? Ja – aber nur, wenn es um die Nutzung der Gemeinschaftsflächen geht. Nicht, um mich zu kategorisieren. Jede Datenverarbeitung muss einen klaren, gesetzlich anerkannten Zweck haben. Nicht mehr. Nicht weniger.

Was Sie hier finden, sind keine theoretischen Artikel. Es sind konkrete Fälle, die Mieter wirklich erlebt haben – von der falschen Datenspeicherung bis zur rechtlich gültigen Mietminderung wegen Datenschutzverstößen. Sie erfahren, wie Sie Beweise sammeln, welche Formulare Sie brauchen, und wo Sie sich in Österreich und Deutschland wenden, wenn Ihr Vermieter die Grenzen überschreitet. Es geht nicht um Angst. Es geht um Ihre Kontrolle. Über Ihre Daten. Über Ihre Wohnung. Über Ihr Recht, ungestört zu leben.

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