Wenn Sie eine Baustelle betreiben, geht es nicht nur um Beton, Holz und Leitungen – Datenschutz Baustelle, die Einhaltung der DSGVO auf Baustellen und bei Kundenkontakten. Auch als Privatperson, die renoviert, oder als Handwerker, der vor Ort arbeitet, sind Sie verantwortlich für personenbezogene Daten. Das bedeutet: Jede Mietbesichtigung, jedes Foto vom Baufortschritt, jede Liste mit Namen von Nachbarn oder Lieferanten – das alles fällt unter Datenschutz. Wer das ignoriert, riskiert Abmahnungen, Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro – oder den Verlust des Vertrauens von Kunden und Nachbarn.
Ein Fotoprotokoll, eine Dokumentation von Baumängeln oder Baufortschritt mit Bildern ist nicht nur rechtlich sinnvoll, sondern auch datenschutzrechtlich heikel. Wenn Sie Fotos von einer Baustelle machen, auf denen Mieter, Nachbarn oder Passanten zu sehen sind, brauchen Sie deren Einwilligung. Das gilt auch, wenn Sie die Fotos nur für sich behalten – denn sie sind personenbezogene Daten. Dasselbe gilt für Mietbesichtigungen, die Besichtigung von Wohnungen durch Interessenten mit Erfassung von Kontaktdaten. Wer hier Namen, Telefonnummern oder E-Mails ohne klare Einwilligung sammelt, verstößt gegen die DSGVO – selbst wenn er nur einen einzigen Mietinteressenten hat.
Es gibt keine Ausnahmen für kleine Projekte. Ob Sie ein Einfamilienhaus sanieren oder ein Mehrfamilienhaus modernisieren – die Regeln gelten gleich. Die Lösung ist einfach: Klare Regeln aufstellen. Fragen Sie vor jeder Besichtigung nach Einwilligung. Nutzen Sie Formulare, die erklären, wofür die Daten gebraucht werden und wie lange sie gespeichert werden. Löschen Sie sie, sobald sie nicht mehr nötig sind. Verwenden Sie verschlüsselte Tools für die Aktenführung – nicht einfach Excel-Tabellen auf dem Handy. Und wenn Sie Fotos machen: Verpixeln Sie Gesichter, wenn sie nicht nötig sind. Das ist kein Aufwand, das ist Standard.
Was viele nicht wissen: Auch Ihre Handwerker oder Subunternehmer müssen datenschutzkonform arbeiten. Wenn Sie einen Maler beauftragen, der Fotos von der Baustelle für seine Portfolio-Website macht, dann ist das Ihre Verantwortung. Sie müssen sicherstellen, dass er die Regeln kennt. Ein kurzer Hinweis reicht nicht – Sie brauchen eine schriftliche Vereinbarung. Denn der Datenschutz ist kein Thema für die Rechtsabteilung. Er ist Teil Ihres täglichen Baualltags.
Und was ist mit der Baustellenkasse? Oder der Liste mit den Lieferanten? Auch das sind personenbezogene Daten – Namen, Adressen, Telefonnummern. Wer hier nicht aufpasst, macht sich strafbar. Die gute Nachricht: Sie müssen kein Datenschutz-Experte sein. Sie brauchen nur klare Prozesse. Ein paar einfache Regeln, ein bisschen Disziplin, und Sie sind auf der sicheren Seite.
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Videoüberwachung auf Baustellen ist in Deutschland nur mit strikten Regeln erlaubt: Verpixelung, 72-Stunden-Speicherung, Dokumentation und klare Zweckbindung. Erfahren Sie, was rechtlich zulässig ist und wie Sie Bußgelder vermeiden.
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