Wenn Schimmel an den Wänden wächst, stellt sich sofort die Frage: Beweislast Schimmel, Wer muss beweisen, dass der Schimmel durch bauliche Mängel oder falsche Nutzung entstanden ist. Das ist nicht nur eine technische Frage – es ist eine rechtliche. In Österreich und Deutschland gilt: Der Mieter muss nicht beweisen, dass der Vermieter schuld ist. Vielmehr muss der Vermieter zeigen, dass er alles richtig gemacht hat – oder dass der Mieter durch falsches Lüften oder Heizen den Schimmel verursacht hat. Das ist ein entscheidender Unterschied, den viele nicht kennen.
Die Beweislast Schimmel, die Regel, wer im Rechtsstreit beweisen muss, was passiert ist. liegt grundsätzlich beim Vermieter, wenn der Schimmel in den Außenwänden, an den Fensterlaibungen oder in Ecken auftritt, die durch Wärmebrücken oder schlechte Dämmung entstehen. Hier reicht es nicht, zu sagen: „Der Mieter hat nicht richtig gelüftet“. Der Vermieter muss nachweisen, dass die Wohnung bautechnisch in Ordnung ist – also keine Feuchtigkeitseintrittsstellen, keine undichten Fenster, keine fehlende Dämmung. Wenn er das nicht kann, ist er verpflichtet, die Schimmelursache zu beseitigen und die Kosten zu tragen. Der Mieter muss nur zeigen, dass der Schimmel da ist – und dass er ihn nicht absichtlich herbeigeführt hat.
Was viele nicht wissen: Auch wenn der Mieter oft falsch lüftet, ist das nicht automatisch Schuld. Der Vermieter muss sicherstellen, dass die Wohnung so gebaut ist, dass sie auch mit normalem Lüftungsverhalten trocken bleibt. Ein Beispiel: Wenn die Wohnung nachts auf 16 Grad abgekühlt wird und die Wände dadurch kondensieren, liegt das nicht am Mieter – das liegt an der Bauweise. Auch wenn der Mieter nur zwei Mal am Tag lüftet, ist das nicht unzulässig, wenn die Wohnung bautechnisch nicht dicht ist. Die Schimmelursachen, die technischen Gründe, warum Feuchtigkeit in Wänden bleibt und Schimmel entsteht. sind vielfältig – von fehlender Isolierung über undichte Rohre bis hin zu schlechter Lüftungsanlage. Kein Mieter kann das kontrollieren.
Die Vermieter Pflicht, die gesetzliche Verantwortung des Eigentümers, die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu halten. umfasst auch die Beseitigung von Schimmel, wenn er auf bauliche Mängel zurückgeht. Das ist kein Schönheitsreparaturproblem – das ist eine Mängelbeseitigungspflicht. Und wenn der Vermieter nicht handelt, kann der Mieter die Miete mindern oder sogar selbst reparieren lassen und die Kosten vom Mietzins abziehen. Die Mieter Verantwortung, die Grenzen dessen, was ein Mieter tun muss, um Schimmel zu vermeiden. endet dort, wo die Wohnung nicht bautechnisch fit ist. Kein Mieter kann mit einem Fön und einem Eimer Wasser eine fehlende Wärmedämmung ersetzen.
In den folgenden Beiträgen finden Sie praktische Tipps, wie Sie Schimmel richtig dokumentieren, was Sie als Mieter tun müssen, wenn der Vermieter nicht reagiert, und wie Sie beweisen, dass es sich um einen baulichen Mangel handelt. Wir zeigen, welche Gerichte in Österreich und Deutschland schon entschieden haben – mit konkreten Urteilen, die Sie als Referenz nutzen können. Sie bekommen klare Handlungsschritte, keine juristischen Abstraktionen.
Schimmel in der Mietwohnung? Erfahren Sie, wer haftet, wie Sie die Beweislast gewinnen und wie viel Miete Sie mindern dürfen - mit klaren Schritten, Rechtsgrundlagen und praktischen Tipps für Mieter.
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