Maklerwechsel beim Immobilienverkauf: Kostenfallen und Vertragsrecht
Nov, 6 2026
Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihre Wohnung seit drei Monaten auf dem Markt. Der erste Makler hat Exposés erstellt, Besichtigungen organisiert, aber kein Angebot liegt vor. Frust macht sich breit. Sie denken: "Wechsel ich einfach den Makler, wird alles besser." Doch hier lauert die teuerste Falle im Immobilienverkauf: Ein einfacher Wechsel befreit Sie nicht automatisch von der Zahlungspflicht. Im Gegenteil, wenn Sie Pech haben, zahlen Sie am Ende zwei Provisionen für einen einzigen Verkauf.
Warum ist das so? Das deutsche Recht schützt die Leistung des Maklers, nicht nur den finalen Handschlag. Wenn der erste Makler bereits Käufer akquiriert oder Kontakte hergestellt hat, die später zum Kauf führen - selbst durch einen anderen Makler -, kann er seinen Lohn fordern. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie diesen Kostenfresser vermeiden, welche Verträge Sie prüfen müssen und was ein Wechsel wirklich kostet.
Das Grundprinzip: Warum der alte Makler oft noch Geld will
Viele Verkäufer glauben, dass die Provision erst fällig wird, wenn der neue Makler den Notartermin besorgt. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Die Rechtsprechung in Deutschland ist da ziemlich klar: Hat ein Makler eine sogenannte "Ursächlichkeit" bewiesen, steht ihm die Courtage zu. Ursächlichkeit bedeutet schlicht: Ohne seine Vorarbeit wäre der Deal nie zustande gekommen.
Maklerprovision ist eine erfolgsabhängige Vergütung, die bei Vermittlung eines Kaufvertrags fällig wird, unabhängig davon, welcher Makler den Vertrag finalisiert. Stellen Sie sich vor, Makler A zeigt einem Interessenten die Wohnung. Der Interessent meldet sich nicht sofort. Zwei Monate später ruft er Makler B an, kauft die Wohnung über ihn. Makler A kann nachweisen, dass er den Kontakt hergestellt hat. In vielen Fällen muss der Verkäufer dann beide Makler bedienen - oder zumindest mit dem ersten verhandeln.
Es gibt keine bundesweite Pflicht zur Teilung der Kosten, aber es gibt strenge Regeln gegen Ungerechtigkeiten. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH I ZR 138/24) hat beispielsweise festgelegt, dass Verkäufer die Maklerkosten nicht unzulässig auf die Käuferseite abwälzen dürfen, wenn sie allein den Auftrag erteilt haben. Das ist wichtig für Ihr Verhandlungsgefühl: Wenn Sie als Eigentümer den Vertrag unterschreiben, tragen Sie in der Regel die Hauptlast der Diskussion um die Kostenverteilung.
Kündigung des Maklervertrags: Was steht im Kleingedruckten?
Bevor Sie zum Telefonhörer greifen, um den alten Makler loszuwerden, brauchen Sie Ihren Vertrag. Nicht den E-Mail-Verkehr, sondern das unterschriebene Original. Hier entscheidet sich, ob der Ausstieg kostenlos ist oder ob er Sie Tausende Euro kostet.
Unterscheiden Sie zwischen zwei Vertragsarten:
- Befristete Verträge: Diese laufen bis zu einem festen Datum. Eine ordentliche Kündigung ist meist erst zum Ablaufdatum möglich. Kündigen Sie früher, riskieren Sie Schadensersatzforderungen für entgangene Gewinnchancen oder bereits angefallene Aufwendungen.
- Unbefristete Verträge: Diese können Sie jederzeit kündigen. Aber Vorsicht: "Jederzeit" heißt nicht "ohne Folgen". Wenn der Makler bereits tätig war, kann er Aufwendungsersatz verlangen.
In der Praxis bewegen sich die üblichen Provisionssätze je nach Bundesland zwischen 5,95 % und 7,14 % inkl. MwSt. Bei einer Immobilie im Wert von 350.000 Euro sprechen wir über eine Gesamtcourtage von rund 25.000 Euro. Teilen sich Käufer und Verkäufer diese Summe klassisch 50/50, zahlen Sie als Verkäufer knapp 12.500 Euro. Ein unnötiger Streit um die Kündigung kann diese Summe verdoppeln, wenn der zweite Makler auch noch bezahlt werden muss.
| Szenario | Status Alter Makler | Finanzielles Risiko | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| Noch keine Aktivität | Kein Exposé, keine Besichtigung | Gering (nur ggf. kleine Aufwandsentschädigung) | Sofort schriftlich kündigen |
| Aktiv, aber kein Käuferkontakt | Exposé online, Anzeigen geschaltet | Mittel (Aufwendungsersatz möglich) | Verhandeln über pauschale Abfindung |
| Käufer bereits identifiziert | Interessent wurde gezeigt | Hoch (Doppelprovision droht) | Nur wechseln, wenn alter Makler verzichtet oder verkauft |
Die Falle der Doppelprovision: Wie Sie doppelte Zahlungen vermeiden
Der Albtraum jedes Verkäufers: Sie wechseln zu Makler B. Makler B verkauft die Wohnung. Sechs Wochen später flattert die Rechnung von Makler A ins Haus. Begründung: "Ich habe den Käufer X zuerst kontaktiert." Haben Sie jetzt Pech?
Nicht zwingend. Es kommt darauf an, wie eng die Verbindung zwischen Makler A und dem tatsächlichen Käufer war. War der Kontakt oberflächlich? Wurde nur ein Flyer verschickt? Oder gab es eine echte Besichtigung mit konkretem Interesse? Je "wärmer" der Lead, den Makler A hinterlassen hat, desto schwerer wiegt sein Anspruch.
Um dies zu verhindern, sollten Sie vor dem Wechsel immer eine schriftliche Freistellungserklärung vom alten Makler verlangen. Fragen Sie konkret: "Erkennen Sie an, dass Sie bei einem Verkauf durch einen anderen Makler keine Provisionsansprüche mehr geltend machen?" Weigert er sich, müssen Sie abwägen: Ist die Zusammenarbeit mit dem neuen Makler so viel besser, dass sie das Risiko einer Nachzahlung wert ist?
Ein praktischer Tipp aus Dresden und Umgebung: Viele lokale Makler kennen sich untereinander. Wenn Sie transparent kommunizieren, dass Sie wechseln, weil die Strategie nicht passte, sind manche bereit, auf ihre Ansprüche zu verzichten, um den guten Ruf im Netzwerk nicht zu gefährden. Das ist keine Garantie, aber eine Chance, die Sie nutzen sollten.
Zeitfaktor und Opportunitätskosten: Der unsichtbare Preis
Wir reden oft über die harten Zahlen: Provision, Aufwandsentschädigung, Gerichtskosten. Aber vergessen Sie nicht den weichen Faktor: Zeit. Jeder Monat, den Ihre Immobilie länger auf dem Markt bleibt, kann den wahrgenommenen Wert senken. Potenzielle Käufer denken: "Was stimmt damit nicht, warum verkauft die sich nicht?"
Ein Maklerwechsel dauert selten nur einen Tag. Der neue Makler braucht Zeit für:
- Objektaufnahme und Bewertung
- Erstellung neuer Fotos und Exposés
- Einarbeitung in die Zielgruppe
- Aktive Vermarktung
Diese "Reibungsverluste" kosten Sie im Schnitt vier bis acht Wochen Verkaufszeit. Wenn Sie einen Kredit tilgen müssen oder Mieteinnahmen verlieren, summiert sich dieser Verlust schnell. Rechnen Sie das durch: Lohnt es sich, den teuren Fehler des ersten Maklers zu korrigieren, wenn Sie dafür zwei Monate warten müssen? Oft ist eine intensive Nachsteuerung beim bestehenden Makler günstiger als ein kompletter Neustart.
Checkliste: So bereiten Sie den Wechsel rechtssicher vor
Wenn Sie sich entschieden haben, den Kurs zu ändern, gehen Sie strategisch vor. Chaos führt zu Fehlern, und Fehler kosten Geld. Nutzen Sie diese Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Vertrag prüfen: Suchen Sie nach Klauseln zur "Alleinvertreterstellung" und "Nachweisfrist". Letztere besagt oft, dass der Makler noch 6-12 Monate nach Beendigung des Vertrags provisionsberechtigt ist, wenn der von ihm genannte Käufer kauft.
- Status quo dokumentieren: Schreiben Sie alle aktuellen Besichtigungsanfragen und Kontakte zusammen. Wer hat wann angerufen? Wer hat das Exposé heruntergeladen?
- Gespräch suchen: Rufen Sie den alten Makler an. Fragen Sie direkt nach seiner Einschätzung der Situation. Manchmal erkennt er selbst, dass er nicht weiterkommt.
- Schriftliche Kündigung: Senden Sie die Kündigung per Einschreiben/Rückschein. Nur so haben Sie einen Beweis über den Zugang.
- Freistellung klären: Versuchen Sie, schriftlich zu fixieren, dass der alte Makler bei Verkauf durch Dritte keine Forderungen stellt. Alternativ: Vereinbaren Sie eine niedrige Pauschale für den Fall, dass ein von ihm genannter Käufer zuschlägt.
- Neuen Makler briefen: Geben Sie dem neuen Makler die Liste der bisherigen Kontakte. Er sollte wissen, wer schon einmal dran war, um keine Doppelbesichtigungen zu organisieren.
Denken Sie daran: Transparenz ist Ihre beste Waffe. Verschweigen Sie dem neuen Makler nicht, dass es einen Vorgänger gab. Sonst könnte der neue Makler später sagen: "Ich wusste nichts von den alten Kontakten," und Sie stehen zwischen den Fronten.
Fazit: Prävention schlägt Nachverhandlung
Ein Maklerwechsel ist kein Drama, aber er ist ein finanzielles Risiko. Die meisten Probleme entstehen nicht durch böswillige Makler, sondern durch Missverständnisse über die vertraglichen Bindungen. Wer frühzeitig prüft, was im Vertrag steht, und offen über die Leistungsbilanz spricht, vermeidet die meisten Kostenfallen.
Setzen Sie auf klare Kommunikation und schriftliche Fixierungen. Wenn Sie merken, dass der Funke nicht überspringt, handeln Sie schnell, bevor der Makler hohe Aufwendungen für Marketingkampagnen tätigt. Und denken Sie immer daran: Der billigste Weg ist oft nicht der schnellste, aber der sicherste Weg ist der gut dokumentierte.
Kann ich den Makler jederzeit kündigen?
Das hängt von der Vertragsart ab. Unbefristete Verträge können Sie grundsätzlich jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Befristete Verträge laufen dagegen bis zum vereinbarten Enddatum. Auch bei unbefristeten Verträgen können jedoch Kosten entstehen, wenn der Makler bereits erhebliche Leistungen erbracht hat oder eine Nachweisfrist im Vertrag steht.
Was passiert, wenn der alte Makler behauptet, er hätte den Käufer gefunden?
Hier greift das Prinzip der Ursächlichkeit. Muss der alte Makler nachweisen, dass er den konkreten Käufer, der letztlich gekauft hat, aktiv angesprochen oder vorgestellt hat. War der Kontakt nur oberflächlich (z.B. nur ein Flyer), ist ein Provisionsanspruch oft schwer durchzusetzen. Bei einer echten Besichtigung sieht die Lage anders aus. Lassen Sie sich im Zweifel juristisch beraten, bevor Sie doppelt zahlen.
Muss ich die Provision des ersten Maklers zahlen, wenn der zweite verkauft?
Nicht automatisch. Grundsätzlich zahlt man die Provision dem Makler, der den Kaufvertrag vermittelt hat. Es gibt jedoch die Ausnahme der "Doppelprovision", wenn der erste Makler nachweisen kann, dass er die entscheidende Vorarbeit geleistet hat (z.B. den spezifischen Käufer herangeführt hat). Eine gute Absprache vor dem Wechsel ist daher essenziell.
Gibt es eine gesetzliche Frist für die Kündigung?
Gesetzliche Fristen gibt es für die Kündigung eines einfachen Maklervertrags meist nicht, sofern er unbefristet ist. Wichtig ist jedoch die sogenannte Nachweisfrist, die häufig im Vertrag steht. Diese regelt, wie lange der Makler nach Beendigung des Vertrags noch Anspruch auf Provision hat, falls ein von ihm genannter Kunde innerhalb dieser Frist kauft. Üblich sind hier 6 bis 12 Monate.
Wie hoch sind die typischen Maklergebühren in Deutschland?
Die Höhe ist frei verhandelbar, bewegt sich aber in den meisten Regionen zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Seit der Reform 2020 gilt zudem die Regel, dass sich Käufer und Verkäufer die Courtage teilen müssen, wenn der Verkäufer den Makler allein beauftragt hat. Das bedeutet für jede Seite ca. 3 % bis 3,57 % plus MwSt.