Immobilienverkauf mit laufender Vermietung: So funktioniert es rechtlich und wer kauft wirklich
Feb, 15 2026
Wenn du eine vermietete Immobilie verkaufen willst, hast du nicht einfach nur eine Wohnung oder ein Haus zu verkaufen. Du verkaufst einen Vertrag - den Mietvertrag. Und der bleibt bestehen. Das ist der Kern. Viele Eigentümer denken, sie könnten den Mieter einfach rauswerfen, sobald sie einen Käufer gefunden haben. Das geht nicht. Und wer das glaubt, läuft Gefahr, dass der Verkauf scheitert, der Käufer abspringt oder später rechtliche Probleme entstehen.
Was bedeutet „Kauf bricht nicht Miete“ wirklich?
Dieser Grundsatz ist kein theoretisches Konzept. Er ist im deutschen Mietrecht verankert, konkret im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Paragraph 566. Wenn du als Vermieter deine Immobilie verkaufst, übernimmt der neue Eigentümer automatisch alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietvertrag. Der Mieter bleibt. Die Miete bleibt. Die Kündigungsfristen bleiben. Alles bleibt, bis der Mietvertrag endgültig beendet wird - entweder durch Ablauf, Kündigung oder Einvernehmen.
Das hat Konsequenzen. Ein Käufer, der eine Wohnung kauft, um sie selbst zu bewohnen, muss sich bewusst sein: Er wird nicht einfach so einziehen. Er muss den Mieter erst einmal akzeptieren. Und wenn der Mieter zum Beispiel seit 15 Jahren in der Wohnung lebt, hat er einen Anspruch auf Fortsetzung des Vertrags - auch wenn der neue Besitzer denkt, er hätte „nur eine Investition“ gekauft.
Was muss der Verkäufer vor dem Verkauf tun?
Bevor du den Verkauf anbietest, solltest du drei Dinge klar haben:
- Den aktuellen Mietvertrag - inklusive Miethöhe, Laufzeit, Kündigungsfristen und vereinbarten Sonderregelungen (z. B. Nebenkostenabrechnung, Modernisierungsvereinbarungen).
- Die Mieterkennzahlen - wie alt ist der Mieter? Wie lange wohnt er schon? Hat er Anspruch auf Kündigungsschutz (z. B. als Senioren oder Familien mit Kindern)?
- Den Zustand der Wohnung - ist sie modernisiert? Gibt es offene Reparaturen? Wer zahlt sie, wenn der Verkauf noch nicht abgeschlossen ist?
Diese Informationen musst du dem Käufer transparent machen. Keine Geheimnisse. Keine halben Wahrheiten. Ein seriöser Käufer wird genau nachfragen. Wenn du hier lügst oder verschweigst, kann er später den Kaufvertrag anfechten - und du zahlst nicht nur die Provision, sondern auch Schadensersatz.
Welche Mieterarten gibt es - und wie beeinflussen sie den Verkauf?
Nicht jeder Mieter ist gleich. Und je nach Art des Mieters verändert sich auch der Wert der Immobilie und die Attraktivität für Käufer.
- Langzeitmieter mit niedriger Miete - besonders in Großstädten wie Wien, Graz oder Linz gibt es viele Mieter, die seit Jahrzehnten in der Wohnung leben und noch die alte Miete zahlen. Das ist für Investoren ein Problem: Sie bekommen wenig Rendite, aber hohe Reparaturkosten. Solche Objekte sind schwerer zu verkaufen - und oft nur für spezialisierte Anleger interessant.
- Modernisierte Wohnungen mit marktgerechter Miete - hier ist der Mieter zufrieden, die Miete entspricht dem Marktpreis, und der Käufer kann mit einer stabilen, legalen Einnahmequelle rechnen. Diese Objekte sind besonders gefragt.
- Wohngemeinschaften oder Studenten - hohe Fluktuation, oft geringe Miete, hoher Aufwand bei Reparaturen. Viele Privatleute vermeiden solche Objekte. Aber Investmentfonds und Wohnungsbaugesellschaften kaufen sie gezielt, weil sie auf Mietsteigerungen und Umsiedlung setzen.
Ein Beispiel aus Graz: Eine 80 m²-Wohnung in der Lendstraße mit einem 72-jährigen Mieter, der seit 1990 wohnt und 580 € Miete zahlt, ist für einen Privatkäufer kaum attraktiv. Ein Investor dagegen, der auf eine spätere Modernisierung und Mieterhöhung setzt, sieht hier Potenzial - vorausgesetzt, die Modernisierung ist rechtlich zulässig.
Wer kauft eigentlich vermietete Immobilien?
Es gibt drei Hauptgruppen von Käufern, die sich für vermietete Objekte interessieren:
- Privatanleger - meistens Rentner, Selbstständige oder Paare, die eine sichere Kapitalanlage suchen. Sie bevorzugen ruhige, langfristige Mieter mit fairen Mieten. Sie wollen keine Streitigkeiten, keine hohen Reparaturen, keine Kündigungsprozesse. Sie kaufen, um monatlich Einkünfte zu haben - nicht, um zu spekulieren.
- Immobilienfonds und Unternehmen - diese Käufer kaufen große Portfolios. Sie haben Rechtsabteilungen, die mit Mietverträgen umgehen können. Sie setzen auf langfristige Renditen und planen Modernisierungen, Mieterhöhungen und Umsiedlungen. Sie kaufen Objekte, die Privatleute meiden - etwa mit älteren Mieterstrukturen oder niedrigen Mieten.
- Investoren mit „Wohnungsbauplanung“ - das sind Leute, die eine Immobilie kaufen, um sie später selbst zu bewohnen. Aber sie wissen: Sie müssen erst warten, bis der Mieter auszieht. Sie planen mit einer Wartezeit von 1-5 Jahren. Solche Käufer sind selten, aber sie zahlen oft einen Premiumpreis - weil sie wissen, dass sie später die Wohnung frei bekommen.
Wichtig: Du als Verkäufer musst wissen, wer dein potenzieller Käufer ist. Wenn du eine Wohnung mit einem jungen, ungebundenen Mieter hast, ist der Markt kleiner. Wenn du eine Wohnung mit einem langjährigen, ruhigen Mieter hast, ist sie für Privatanleger attraktiv. Die Zielgruppe bestimmt den Preis.
Wie viel ist eine vermietete Immobilie wert?
Der Wert einer vermieteten Immobilie hängt nicht nur von der Lage ab. Er hängt von der Rendite ab. Wie viel Miete kommt pro Jahr rein? Und wie viel kostet die Immobilie?
Ein einfaches Beispiel: Eine Wohnung kostet 300.000 €. Die jährliche Miete beträgt 12.000 €. Das ergibt eine Bruttorendite von 4 %. Das ist in Österreich 2026 ein normaler Wert. Wenn die Miete nur 8.000 € beträgt, sinkt die Rendite auf 2,7 %. Dann wird das Objekt weniger attraktiv.
Doch es gibt noch mehr Faktoren:
- Modernisierungsstand - eine Wohnung mit neuen Fenstern, Heizung und Sanitär ist wertvoller. Der Mieter zahlt mehr - und der Käufer kann später die Miete anheben.
- Mietpreisbindung - wenn die Wohnung unter dem sogenannten „Mietpreisdeckel“ liegt (z. B. in Wien oder Graz mit Mietpreisbremse), ist die Rendite begrenzt. Das senkt den Kaufpreis.
- Mieterstabilität - ein Mieter, der seit 20 Jahren da ist, ist ein Plus. Er zieht nicht um. Er zahlt pünktlich. Er hält die Wohnung in Ordnung. Ein Mieter mit kurzer Laufzeit und hoher Fluktuation ist ein Risiko.
Ein seriöser Makler berechnet den Wert nicht nach Quadratmetern, sondern nach Rendite und Sicherheit. Wenn du deine Immobilie richtig verkaufen willst, musst du diese Zahlen kennen - und sie dem Käufer erklären.
Wie vermeidest du Probleme beim Verkauf?
Die häufigsten Fehler beim Verkauf einer vermieteten Immobilie:
- Den Mieter nicht informieren - du musst den Mieter schriftlich über den geplanten Verkauf unterrichten. Das ist Pflicht. Wenn du das nicht tust, kann der Mieter später den Verkauf anfechten.
- Den Käufer nicht auf den Mieter vorbereiten - wenn der Käufer nicht weiß, dass er den Mieter akzeptieren muss, bricht er den Kauf später ab. Das kostet Zeit und Geld.
- Die Mietvertragsbedingungen verschweigen - etwa wenn der Mieter einen Sonderkündigungsrecht hat oder die Miete nicht erhöht werden kann.
- Den Mieter unter Druck setzen - wenn du ihm andeutest, er solle ausziehen, oder ihm „eine Alternative“ anbietest, verstößt du gegen das Mietrecht. Das kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
Die beste Strategie: Sprich offen mit dem Mieter. Sag ihm: „Ich verkaufe die Wohnung. Du bleibst. Der neue Eigentümer wird dein Vermieter.“ Die meisten Mieter reagieren positiv - sie wollen nicht umziehen. Sie wollen Sicherheit. Und wenn du das sagst, wird der Verkauf einfacher.
Was passiert nach dem Verkauf?
Nach dem Notartermin übernimmt der neue Eigentümer automatisch die Vermieterrolle. Er erhält:
- Den Mietvertrag
- Die Kaution (wenn sie auf einem separaten Konto liegt)
- Die Mietzahlungen ab dem Tag der Übergabe
- Alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Vertrag
Der alte Vermieter ist dann raus. Keine Verantwortung mehr. Keine Mietzahlungen mehr. Keine Reparaturen mehr. Aber er muss sicherstellen, dass alle Unterlagen ordnungsgemäß übergeben wurden - sonst haftet er noch.
Was ist mit Kündigung?
Kann der neue Eigentümer den Mieter kündigen? Ja - aber nur nach den gleichen Regeln wie vorher.
- Er muss eine ordentliche Kündigung aussprechen - mit Einhaltung der gesetzlichen Fristen (meist drei Monate).
- Er braucht einen berechtigten Grund - etwa Eigenbedarf, erhebliche Vertragsverstöße oder wirtschaftliche Notwendigkeit (nur bei Großimmobilien mit mehr als 5 Wohnungen).
- Er muss keine „Kündigung aus Verkaufsgründen“ angeben - das ist gesetzlich nicht erlaubt.
Wenn der Mieter zum Beispiel ein Senioren ist, der seit 25 Jahren in der Wohnung lebt, ist eine Kündigung fast unmöglich. Selbst wenn der neue Eigentümer selbst einziehen will, muss er nachweisen, dass er keine andere Wohnung hat - und das ist in Österreich heute schwer.
Was ist der beste Zeitpunkt für den Verkauf?
Es gibt keinen perfekten Zeitpunkt - aber es gibt kluge.
- Wenn die Miete unter dem Marktwert liegt - dann ist der Wert der Immobilie gedrückt. Aber wenn du die Wohnung modernisierst, kannst du die Miete anheben - und danach verkaufen. Das lohnt sich oft.
- Wenn der Mieter alt ist und keine Kinder hat - dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er bald auszieht. Das macht die Immobilie attraktiver für Käufer, die auf Eigenbedarf setzen.
- Wenn die Mietpreisbremse aufgehoben wird - in einigen Städten wird 2026 eine Neuregelung diskutiert. Wer jetzt modernisiert, könnte später die Miete anheben. Das ist ein strategischer Vorteil.
Verkaufe nicht, weil du „endlich loswerden willst“. Verkaufe, weil du einen klaren Plan hast - für dich, für den Mieter und für den Käufer.
Darf ich den Mieter vor dem Verkauf auffordern, auszuziehen?
Nein. Du darfst den Mieter nicht auffordern, auszuziehen, nur weil du die Immobilie verkaufen willst. Das verstößt gegen das Mietrecht und kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Der Mieter hat ein Recht auf Fortsetzung des Mietvertrags - unabhängig vom Eigentümerwechsel. Du darfst ihn nur über den geplanten Verkauf informieren, aber nicht unter Druck setzen.
Wie viel kann ich nach dem Verkauf die Miete erhöhen?
Der neue Eigentümer darf die Miete nur nach den gleichen Regeln erhöhen wie der alte. Das bedeutet: maximal 15 % innerhalb von drei Jahren (nach der sogenannten „Mietpreisbremse“), und nur, wenn die Wohnung modernisiert wurde oder die ortsübliche Vergleichsmiete höher liegt. In Städten mit Mietpreisbremse (wie Graz oder Wien) gilt eine Obergrenze. Ohne Modernisierung ist eine Mieterhöhung oft nicht möglich.
Bekomme ich als Verkäufer eine Provision, wenn der Käufer später die Miete erhöht?
Nein. Sobald der Verkauf abgeschlossen ist, hast du als Verkäufer keine weiteren Rechte mehr an der Immobilie. Die Mietentwicklung liegt vollständig in der Hand des neuen Eigentümers. Du erhältst nur die vereinbarte Maklerprovision - und das ist alles.
Kann ein Mieter den Verkauf verhindern?
Nein. Der Mieter hat kein Vetorecht beim Verkauf. Er kann den Verkauf nicht verhindern. Er hat aber das Recht, weiterhin in der Wohnung zu wohnen. Der Verkauf läuft trotzdem ab - nur mit dem bestehenden Mietvertrag. Der Mieter ist kein Störfaktor, sondern Teil des Verkaufsobjekts.
Welche Dokumente muss ich dem Käufer übergeben?
Du musst dem Käufer folgende Unterlagen übergeben: den aktuellen Mietvertrag, die letzte Mietschuldenbescheinigung, die Kaution (mit Nachweis der Einlage auf einem separaten Konto), alle Reparatur- und Modernisierungsunterlagen sowie den Nachweis über die rechtzeitige Informationspflicht gegenüber dem Mieter. Fehlt ein Dokument, kann der Käufer später Ansprüche geltend machen.
jens lozano
Februar 16, 2026 AT 03:48Also ich muss sagen, das mit dem Mieter, der seit 1990 580 € zahlt und jetzt plötzlich ein Investor ihn als „Potenzial“ sieht… das ist ja fast poetisch in seiner Absurdität. Der Mann hat die Miete durch drei Währungsreformen, eine Mietpreisbremse und den Krieg überlebt, und jetzt soll er plötzlich ein „Risiko“ sein? Ich find’s witzig. Nicht lustig. Sondern wie ein schwarzer Humor-Blockbuster aus dem deutschen Immobilienwahn.
Und wer glaubt, ein neuer Besitzer könnte einfach „modernisieren“ und die Miete hochsetzen? Mann, die Mieter in Graz sind nicht aus Pappe. Die haben den Kühlschrank noch aus der DDR, aber die Gesetze kennt jeder besser als der Makler. Und wenn der Investor denkt, er kauft eine Rendite – nein, er kauft eine Geschichte. Mit alten Teppichen, einem Haufen Briefe vom Amt und einem Mann, der sich an den Balkon erinnert, als er noch rauchen durfte.
Und dann kommt der nächste Typ und sagt: „Ich kauf’, weil ich später einzieh’.“ Ja, super. Dann warte halt. 5 Jahre. 10. Vielleicht stirbt der Mieter. Oder du. Oder die Welt. Aber du kannst nicht einfach „Eigenbedarf“ erfinden, nur weil du dir vorgestellt hast, wie dein Espresso auf der Terrasse schmeckt. Das ist kein Recht. Das ist ein Traum. Und Traumhäuser gibt’s nur in Filmen. Und in deiner Vorstellung.
Mylander Plattner
Februar 16, 2026 AT 22:46Die dargelegten rechtlichen Grundlagen sind grundsätzlich korrekt, jedoch weist der Beitrag mehrere formale und inhaltliche Unzulänglichkeiten auf. Gemäß § 566 BGB ist die Fortgeltung des Mietvertrags unstrittig, jedoch wird die Rechtslage in der Darstellung ungenau verallgemeinert. Insbesondere wird der Begriff „Mietpreisbremse“ fälschlicherweise als bundesweite Regelung dargestellt, obwohl sie nur in ausgewählten Kommunen gemäß § 556d BGB Anwendung findet. Zudem ist die Aussage, dass eine Mieterhöhung um maximal 15 % innerhalb von drei Jahren zulässig sei, irreführend: Diese Grenze gilt nur, wenn die Wohnung nicht modernisiert ist und die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigt. Ohne Nachweis der Vergleichsmiete ist eine Erhöhung rechtswidrig.
Des Weiteren wird die Pflicht zur Informationserteilung an den Mieter lediglich als „Schriftform“ beschrieben, obwohl gemäß § 566 Abs. 4 BGB eine schriftliche Mitteilung mit Unterschrift und Datum erforderlich ist. Die Nennung von „Kauf bricht nicht Miete“ als „Grundsatz“ ist juristisch unpräzise – es handelt sich um einen zwingenden gesetzlichen Regelungsinhalt, nicht um einen Grundsatz.
Die Darstellung der Käufergruppen ist zwar anschaulich, aber unvollständig: Es wird kein Hinweis auf § 577 BGB gegeben, der den Schutz von Mietern in sozialen Brennpunkten regelt. Auch die Rolle der Wohnungsbaugesellschaften als öffentlich-rechtliche Akteure wird ignoriert. Ein solcher Beitrag sollte mit korrekten Paragraphenangaben, Belegen und einer strengeren Terminologie versehen sein.
An Bourmanne
Februar 18, 2026 AT 00:47Also ich find’s total absurd, dass hier alle so tun, als wäre der Mieter ein Teil der Immobilie – wie ein Waschmaschine mit Kriegsverletzungen. Der Mensch hat ein Recht auf Wohnung, nicht die Wohnung ein Recht auf Mensch. Warum muss der alte Mann aus Graz, der seit 34 Jahren in der Wohnung lebt, einfach „investiert“ werden? Warum darf er nicht einfach in Frieden alt werden? Und warum muss jeder Käufer ein Finanzguru sein, der Renditeberechnungen anstellt, als ob er eine Aktie kauft? Ich find’s traurig. Und kaputt. Und menschenverachtend.
Und wer sagt, dass ein Investor, der auf Mieterhöhung setzt, „klug“ ist? Nein. Der ist ein Ausbeuter. Und wer sagt, dass ein Privatanleger „sicher“ ist? Nein. Der ist ein Feigling, der nicht mal den Mut hat, selbst zu wohnen. Wir haben eine Wohnungskrise, weil wir Wohnen zu einer Ware gemacht haben. Und jetzt feiern wir das als „Lösung“?!
Ich bin kein Experte. Aber ich bin Mensch. Und ich find’s scheiße.
matthew canning
Februar 19, 2026 AT 17:25Die vorliegende Analyse operiert auf einer deskriptiven Ebene, die zwar empirisch plausibel erscheint, jedoch eine fundamental fehlende theoretische Fundierung aufweist. Es wird nicht hinreichend berücksichtigt, dass die juristische Figur des „Mietvertrags als Vermögensgegenstand“ eine transzendente Rechtsfigur darstellt, die sich aus der Dialektik von Eigentum und Gebrauchswert herleitet – eine Konstellation, die in der klassischen Rechtstheorie von Savigny und später von Luhmann als „System-Environment-Relation“ beschrieben wurde.
Die Konsequenz daraus ist, dass der Verkauf einer vermieteten Immobilie nicht als Transaktion im klassischen ökonomischen Sinn verstanden werden kann, sondern als eine semiotische Umsetzung von Rechtsverhältnissen, die über den bloßen Wechsel der Eigentümerposition hinausgeht. Der Mieter fungiert nicht als passiver Objektträger, sondern als Akteur in einem komplexen Rechts- und Sozialsystem, das durch die Normativität des BGB strukturiert wird.
Ein weiterer kritischer Punkt: Die Reduktion der Immobilienbewertung auf die Bruttorendite ignoriert die soziale Kapitalformation, die in langfristigen Mietverhältnissen entsteht. Diese Form von „sozialem Vermögen“ ist in der Soziologie der Wohnraumversorgung als „Wohnvertrautheit“ bezeichnet worden und beeinflusst die langfristige Stabilität des Mietmarktes wesentlich.
Es wäre daher ratsam, die Analyse nicht nur juristisch, sondern auch systemtheoretisch und soziologisch zu erweitern.
Thomas Verhulst
Februar 20, 2026 AT 22:30Hör mal zu. Ich hab’ mal in einem alten Haus in Brüssel gewohnt, wo der Vermieter 1978 die Miete auf 800 Belgische Franken festgelegt hat – das war damals ein Haufen Geld. Und dann kam der Krieg, dann kam der Euro, dann kam der Klimawandel, und der Mann, der damals 45 war, war jetzt 87, und er zahlt immer noch 800 Belgische Franken, was heute ungefähr 16 Euro ist. Und er hat nie einen Cent erhöht. Nie. Kein Antrag. Kein Brief. Kein Lächeln. Keine Rechnung. Nur Stille. Und das Haus? Es war ein Wrack. Dach undicht. Heizung aus den 50ern. Toilette im Keller. Aber er hat es geliebt. Und er hat es nicht verlassen. Und als er starb, hat der neue Besitzer, ein Investmentfonds aus Luxemburg, ihn rausgeworfen. Mit einem Brief. Und einer Rechnung. Und einem Anwalt. Und das war nicht fair. Weil der Mann nicht nur eine Miete gezahlt hat. Er hat eine Geschichte gelebt. Und die kann man nicht kaufen. Nicht mal mit 500.000 Euro. Weil Geschichte keine Ziffer ist. Sie ist ein Atemzug. Ein Lachen. Ein Fenster, das man nicht mehr öffnet, weil es zu alt ist. Und wenn du das nicht verstehst, dann hast du nie eine Wohnung gekauft. Du hast nur ein Objekt. Und Objekte verrotten. Menschen nicht. Sie bleiben. Auch wenn sie zahlen, was sie nie mehr haben.
María José Gutiérrez Sánchez
Februar 21, 2026 AT 08:12Vielen Dank für die detaillierte und klare Darstellung. Ich würde nur ergänzen, dass die Informationspflicht gegenüber dem Mieter nicht nur rechtlich, sondern auch ethisch relevant ist. Viele Vermieter unterschätzen, dass ein Mieter, der über den Verkauf informiert wird, sich oft sicherer fühlt – besonders wenn er weiß, dass er bleiben darf. Es ist kein „Prozess“, sondern eine menschliche Geste.
Ein weiterer Punkt: Die Übertragung der Kaution. Hier wird oft vergessen, dass der alte Vermieter die Kaution nicht einfach „verschwinden lassen“ darf. Sie muss auf einem gesonderten Konto liegen, und der Nachweis der Übertragung ist entscheidend. Ohne diesen Nachweis haftet der alte Vermieter weiterhin – das ist ein häufiger Fehler.
Und zur Mieterhöhung: Es ist wichtig, dass der neue Vermieter nicht einfach „nach Marktpreis“ rechnet. Die ortsübliche Vergleichsmiete muss anhand von mindestens drei vergleichbaren Wohnungen belegt werden. Das ist kein „Tipp“, das ist ein gesetzlicher Anspruch.
Ich finde es gut, dass hier nicht nur das Recht, sondern auch die menschliche Seite thematisiert wird. Danke.
Christof Dorner
Februar 22, 2026 AT 02:45Die Darstellung ist unzureichend und irreführend. Es wird nicht erwähnt, dass gemäß § 566 Abs. 1 BGB die Übernahme des Mietvertrags nur dann erfolgt, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Dies setzt voraus, dass der Mietvertrag nicht rechtswidrig, nicht unwirksam oder nicht aufgrund von Täuschung entstanden ist. Zudem wird die Haftung des alten Vermieters für Schäden, die vor Vertragsabschluss entstanden sind, nicht erwähnt. Der neue Eigentümer haftet nur für Pflichtverletzungen nach Übergabe. Vorherige Schäden bleiben beim ursprünglichen Vermieter.
Des Weiteren wird die Möglichkeit der Kündigung aus Eigenbedarf bei Wohnungen mit mehr als fünf Einheiten nicht korrekt dargestellt. Gemäß § 573a BGB ist eine Kündigung nur zulässig, wenn der neue Eigentümer mindestens 70 % der Wohnungen selbst nutzt. Diese Zahl wird ignoriert.
Die Darstellung der „Investoren mit Wohnungsbauplanung“ ist zudem rechtlich falsch. Es gibt keinen rechtlichen Begriff dieser Art. Der Begriff „Eigenbedarf“ ist eindeutig geregelt und erlaubt keine „Planung“. Entweder es besteht ein tatsächlicher Bedarf – oder nicht.
Es fehlt eine präzise, juristisch fundierte Darstellung. Dieser Text ist keine Information – er ist eine Gefahr.
Jana Ballieul
Februar 22, 2026 AT 10:23Ich hab’ das Gefühl, hier wird so getan, als wäre das alles ein Business-Deal. Aber es ist kein Deal. Es ist ein Leben. Ein alter Mann, der seit 30 Jahren in seiner Wohnung lebt. Er kennt den Briefträger. Er kennt den Bäcker. Er kennt die Blumenfrau. Er hat seine Tochter hier großgezogen. Seine Frau ist hier gestorben. Und jetzt soll er „Rendite“ sein? Nein. Er ist ein Mensch. Und wenn du das nicht siehst, dann hast du nie jemanden wirklich geliebt.
Ich hab’ mal eine Wohnung verkauft. Mit Mieter. 80-jährig. Ich hab’ ihm gesagt: „Du bleibst. Der neue Besitzer ist dein neuer Vermieter.“ Er hat mir die Hand geschüttelt. Und er hat geweint. Nicht wegen des Geldes. Weil er wusste: Er hat ein Zuhause. Und das ist mehr als eine Miete. Das ist Heimat.
Also. Verkauf nicht nur eine Immobilie. Verkauf mit Herz. Und sag dem neuen Besitzer: „Er ist nicht dein Mieter. Er ist dein Nachbar.“
Rodrigo Ludwig
Februar 24, 2026 AT 00:17Ich komme aus Spanien, und ich sag dir was: In Deutschland ist das mit den Mietern fast wie eine Religion. In Madrid würden sie den Mieter rauswerfen, wenn er 100 € zu wenig zahlt. Hier? Hier wird er als Heiliger verehrt. Ich find’s absurd. Aber auch faszinierend.
Ich hab’ mal eine Wohnung in Berlin gekauft. Mit einem 78-jährigen Polen, der seit 1985 wohnt. Die Miete: 420 €. Ich hab’ ihn gefragt: „Warum zahlen Sie so wenig?“ Er hat gesagt: „Weil ich nicht wollte, dass sie mich rauswerfen.“
Ich hab’ ihn nie gekündigt. Ich hab’ ihm jedes Jahr einen Blumenstrauß gebracht. Und er hat mir jeden Monat einen Kuchen gebacken. Und jetzt? Jetzt ist er gestorben. Und ich hab’ die Wohnung. Und ich hab’ nie einen Cent Miete mehr verlangt. Weil er war kein Mieter. Er war ein Mensch. Und in Deutschland? In Deutschland wird das nicht als Schwäche gesehen. Sondern als Moral.
Vielleicht ist das hier nicht „Investieren“. Vielleicht ist das hier… Menschlichkeit.
Karoline Kristiansen
Februar 25, 2026 AT 19:26ich think this is so important but you spelled 'Mietpreisbremse' wrong in one place. it's not 'Mietpreisbremse' it's 'Mietpreisbremse'... wait no it's right. i'm confused. also why do you say 'Graz' like it's in germany? it's in austria. just saying. also i think the guy with 580 euro should get a medal. not a new landlord. also why is no one talking about the emotional trauma of being a tenant in a house you've lived in for 30 years and then some guy from frankfurt buys it and thinks he can just 'modernize' and raise the rent? like... no. just no. i'm crying. again.