Finanzierung barrierefreier Umbauten 2026: So holst du den KfW-Zuschuss
Mär, 13 2026
Im Jahr 2026 kehrt ein wichtiges Förderprogramm zurück, das Tausende von Menschen in Deutschland dabei unterstützt, ihre Wohnungen barrierefrei zu machen: der KfW-Zuschuss 455-B. Doch diesmal ist die Lage anders. Die Mittel sind knapp, die Nachfrage riesig - und wer zu spät kommt, bleibt auf den Kosten sitzen. Wenn du oder ein Familienmitglied in den nächsten Jahren eine Dusche umbauen, eine Tür verbreitern oder einen Treppenlift einbauen willst, dann musst du jetzt handeln. Nicht nächstes Jahr. Nicht im Herbst. Sondern jetzt.
Was genau wird gefördert?
Der KfW-Zuschuss 455-B zahlt für konkrete Maßnahmen, die den Alltag leichter machen. Es geht nicht um Luxus, sondern um Sicherheit und Selbstbestimmung. Dazu gehören:- Barrierefreie Bäder mit ebenerdigen Duschen und Haltegriffen
- Breitere Türen (mindestens 90 cm) für Rollstühle oder Rollatoren
- Schwellenlose Übergänge zwischen Räumen
- Treppenlifte oder Aufzüge in Mehrfamilienhäusern
- Hebelgriffe statt Knaufknöpfe an Türen und Armaturen
- Höhenverstellbare Waschbecken und Küchenarbeitsplatten
Wichtig: Es muss sich um eine bestehende Wohnung handeln - neue Bauten fallen nicht darunter. Ob du Eigentümer oder Mieter bist, spielt keine Rolle. Mieter können den Zuschuss beantragen, solange der Vermieter schriftlich zustimmt. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar. Das ist der große Vorteil gegenüber Krediten.
Wie viel Geld gibt es 2026?
Im Jahr 2026 stehen insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung. Klingt viel? Ist es aber nicht. Vergleiche das mit früheren Jahren: 2021 waren es 75 Millionen, 2024 sogar 150 Millionen. Und trotzdem waren die Mittel damals innerhalb von sechs Wochen weg. In 2022 wurde der Topf nach nur vier Wochen leer gefördert. Experten rechnen damit, dass auch 2026 die 50 Millionen bis Juni ausgeschöpft sein werden.Warum so wenig? Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) hat 150 Millionen Euro als Minimum gefordert - nur so könnte der tatsächliche Bedarf gedeckt werden. Doch der Bund hat entschieden: 50 Millionen reichen. Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn allein in Deutschland leben über 22,5 Millionen Menschen über 65. Bis 2030 brauchen 12,7 Millionen Wohnungen eine barrierefreie Modernisierung. Das sind über 1 Million Sanierungen pro Jahr. Mit 50 Millionen Euro können maximal 8.000 bis 10.000 Wohnungen gefördert werden. Die Lücke ist riesig.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Förderquote liegt bei 10 bis 12,5 Prozent der Gesamtkosten. Das klingt nicht nach viel - aber es ist die einzige nicht rückzahlbare Unterstützung, die es gibt. Die Höchstgrenze pro Wohneinheit beträgt 6.250 Euro. Das bedeutet: Wenn du 50.000 Euro investierst, bekommst du maximal 6.250 Euro zurück. Bei einer Duschumgestaltung mit Treppenlift, die 18.000 Euro kostet, erhältst du 2.250 Euro. Es deckt nicht alles - aber es hilft, den ersten Schritt zu wagen.Ein Beispiel: Du möchtest dein Badezimmer barrierefrei machen. Die Kosten: 14.000 Euro. Du bekommst 12,5 % davon = 1.750 Euro. Dazu kommt noch ein zweiter Zuschuss für einen Treppenlift: 8.000 Euro Kosten, 1.000 Euro Förderung. Insgesamt: 2.750 Euro. Das ist nicht genug, um alles zu finanzieren - aber es senkt die Belastung so stark, dass du die Sanierung überhaupt starten kannst.
Wer kann beantragen?
Die Förderung richtet sich an:- Eigentümer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern
- Privatmieter, die mit Zustimmung des Vermieters umbauen
- Wohnungsbaugenossenschaften
Es gibt keine Einkommensprüfung. Du musst nicht arm sein, um zu bekommen. Es geht um die Notwendigkeit - nicht um die finanzielle Lage. Wenn du oder ein Angehöriger im Alter, mit Behinderung oder nach einer Krankheit Schwierigkeiten im Alltag hast, dann bist du berechtigt. Du musst nicht warten, bis du 70 bist. Schon bei 55 kann der Umbau sinnvoll sein - vorbeugend.
Was brauchst du für den Antrag?
Der Antrag ist kein Formular, das du in 10 Minuten ausfüllst. Du brauchst:- Einen detaillierten Kostenvoranschlag von einem qualifizierten Handwerker
- Technische Unterlagen (z. B. Baupläne für den Treppenlift)
- Die schriftliche Zustimmung des Vermieters (wenn du Mieter bist)
- Eine Barrierefreiheitsprüfung durch einen zertifizierten Gutachter
Das ist der kritische Punkt: Die Gutachter sind überlastet. In 2022 dauerte es bis zu acht Wochen, bis ein Termin für die Prüfung verfügbar war. Wenn du im März 2026 antragsbereit bist, aber erst im Mai einen Gutachter findest, bist du zu spät. Die KfW verarbeitet Anträge in 4-6 Wochen - aber nur, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Ein fehlender Unterschriftsblock oder ein unklarer Kostenvoranschlag reicht aus, um den Antrag abzulehnen.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Der Antrag wird ausschließlich über die KfW-Website eingereicht. Der genaue Starttermin ist noch nicht bekannt - aber die KfW hat bestätigt, dass er im März oder April 2026 erfolgt. Das bedeutet: Sobald du hörst, dass das Programm wieder geöffnet ist, musst du innerhalb von 24 Stunden online gehen. Es gibt keine Warteliste. Keine Priorisierung nach Dringlichkeit. Nur: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.Was du jetzt tun kannst:
- Prüfe deinen Wohnraum: Wo gibt es Stolperfallen? Wo ist die Dusche zu eng? Ist die Tür breit genug?
- Suche dir einen qualifizierten Handwerker - am besten einen mit ZVSHK-Zertifizierung. Frage nach Erfahrung mit KfW-Anträgen.
- Lass dir einen Kostenvoranschlag erstellen - mit detaillierter Aufstellung aller Maßnahmen.
- Kontaktiere einen zertifizierten Barrieregutachter - und buche den Termin jetzt, auch wenn das Programm noch nicht gestartet ist.
- Schreibe einen Brief an deinen Vermieter (falls du Mieter bist) und hole die Zustimmung ein.
Das ist kein Projekt für nächstes Jahr. Das ist ein Sprint, der in wenigen Wochen entschieden wird.
Warum ist das so dringend?
Weil es nicht um Komfort geht. Es geht um Selbstbestimmung. Um Sicherheit. Um das Recht, in der eigenen Wohnung zu bleiben, statt in ein Pflegeheim zu ziehen. Michael Hilpert vom ZVSHK sagt es klar: „Barrierefreie Badezimmer sind keine Komfortfrage, sondern eine soziale Notwendigkeit.“Im Jahr 2025 lebten 26,8 % der Deutschen über 65. 2035 wird es 31,5 Millionen sein. Das ist eine Welle, die kommt. Und sie wird die Wohnungen erreichen - ob sie darauf vorbereitet sind oder nicht. Wenn du jetzt nicht handelst, wirst du in fünf Jahren vielleicht nicht mehr aus der Dusche kommen. Oder nicht mehr aus dem Bad. Und dann ist es zu spät.
Die Politik hat das Problem erkannt. Sie hat das Programm wieder eingeführt. Aber sie hat es nicht ausreichend finanziert. Die Verantwortung liegt jetzt bei dir. Du kannst warten - oder du kannst jetzt handeln.
Was passiert, wenn die Mittel ausgeschöpft sind?
Dann gibt es kein Geld mehr. Bis 2027. Keine neuen Anträge. Keine Auszahlungen. Du hast dich vorbereitet, hast den Gutachter gebucht, den Handwerker beauftragt - und dann: Stille. Kein Zuschuss. Keine Hilfe. Du bist auf den Kosten sitzen geblieben. Das ist kein Szenario. Das ist die Realität, die wir in 2022, 2021 und 2024 erlebt haben. Die Foren sind voll von Wut, Frust und Hilflosigkeit. „Ich hatte alles fertig - und dann war Schluss.“ So hat ein Nutzer auf Reddit 2022 geschrieben. Das könnte dein nächster Post sein.Was tun, wenn du nicht sofort starten kannst?
Wenn du noch nicht bereit bist - aber in den nächsten 12 Monaten planst - dann ist das kein Grund, zu warten. Nutze die Zeit, um dich vorzubereiten. Informiere dich über die Anforderungen. Sammle Kostenvoranschläge. Lerne, was ein „zertifizierter Handwerker“ ist. Sprich mit anderen Betroffenen. Die Gemeinschaft ist groß. Die Erfahrungen sind da. Du musst nicht alleine sein.Es gibt auch andere Fördermöglichkeiten - aber sie sind kleiner, komplizierter oder nur für bestimmte Gruppen. Die KfW ist die einzige, die wirklich flächendeckend und unkompliziert hilft. Alles andere ist ein Kompromiss.
Was kommt danach?
Der Bund hat nicht gesagt, ob das Programm 2027 weitergeht. Es könnte wegfallen. Es könnte aufgestockt werden. Es könnte verschwinden - wie so oft. Aber die Nachfrage wird nicht verschwinden. Die Menschen werden älter. Die Wohnungen werden enger. Die Notwendigkeit wird größer. Wer jetzt handelt, sichert sich nicht nur Geld - sondern auch eine Zukunft, in der er noch selbstständig leben kann.Kann ich den KfW-Zuschuss auch für eine neue Wohnung nutzen?
Nein. Der Zuschuss gilt nur für bestehende Wohnungen, die bereits bewohnt werden. Neue Bauten, Renovierungen von Leerständen oder Umbauten in Ferienwohnungen fallen nicht darunter. Es geht um die Sicherung des aktuellen Wohnraums - nicht um den Ausbau von Neubauten.
Was passiert, wenn ich den Antrag storniere, nachdem ich das Geld erhalten habe?
Wenn du den Zuschuss erhalten hast, aber den Umbau nicht durchführst oder abbrichst, musst du das Geld zurückzahlen. Die KfW prüft die Umsetzung nachträglich. Du musst Belege für die ausgeführten Arbeiten vorlegen - Rechnungen, Fotos, Abnahmeprotokolle. Ohne Nachweis wird die Förderung zurückgefordert.
Kann ich mehrere Maßnahmen in einem Antrag kombinieren?
Ja. Du kannst mehrere Umbaumaßnahmen in einem Antrag zusammenfassen - zum Beispiel Badezimmer, Türbreiten und Treppenlift. Die Gesamtsumme darf aber nicht über 6.250 Euro liegen. Es gibt keine separate Förderung pro Maßnahme. Du musst also priorisieren: Was ist dringend? Was kann warten?
Brauche ich einen Gutachter, wenn ich nur eine Tür verbreitere?
Ja. Selbst bei kleinen Maßnahmen ist eine Barrierefreiheitsprüfung Pflicht. Der Gutachter muss bestätigen, dass die geplante Änderung tatsächlich die Mobilität verbessert. Ohne dieses Gutachten wird der Antrag abgelehnt - unabhängig von der Größe der Maßnahme.
Gibt es auch Förderung für die Wohnungseigentümergemeinschaft?
Ja. Wenn du in einer Eigentümergemeinschaft lebst, kann die gesamte Gemeinschaft einen Antrag stellen - etwa für einen Aufzug oder einen barrierefreien Haupteingang. Die Förderung gilt dann für die gesamte Maßnahme, nicht pro Wohnung. Die Voraussetzung: Die Mehrheit der Eigentümer muss zustimmen. Die Fördersumme wird dann auf die Gemeinschaft verteilt.