Barrierefreier Umbau in Wohnimmobilien: So beantragen Sie die Zuschüsse richtig
Feb, 14 2026
Wenn Sie in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus barrierefrei umbauen möchten, gibt es in Deutschland eine gute Nachricht: Sie können mit staatlichen Zuschüssen rechnen. Viele Menschen glauben, dass das nur für Menschen mit schwerer Behinderung gilt - das ist ein Irrtum. Auch ältere Menschen, die in ihren eigenen vier Wänden bleiben wollen, ohne Treppen steigen zu müssen oder im Bad stolpern, haben Anspruch auf Förderung. Die Bundesregierung hat seit 2014 mehr als 720 Millionen Euro in diesen Bereich investiert. Über 388.000 Wohnungen wurden bereits angepasst. Es ist kein Luxus, es ist eine logische Notwendigkeit - und Sie dürfen das Geld nicht liegen lassen.
Welche Förderprogramme gibt es?
Die wichtigsten Zuschüsse kommen von der KfW-Bank. Dort gibt es zwei Hauptprogramme: KfW 455-B und KfW 159. Beide unterstützen barrierefreie Umbauten, aber auf unterschiedliche Weise. KfW 455-B ist ein Zuschuss - das heißt, Sie bekommen Geld, das Sie nicht zurückzahlen müssen. KfW 159 ist ein darlehen mit günstigen Zinsen, das Sie zurückzahlen müssen. Wichtig: Sie können diese beiden Programme nicht kombinieren. Sie müssen sich für eines entscheiden.
Bei KfW 455-B erhalten Sie bis zu 6.250 Euro Zuschuss. Das reicht für viele Maßnahmen: eine bodengleiche Dusche, ein barrierefreier Eingang, ein Treppenlift oder ein breiterer Türdurchgang. Die Förderquote liegt bei 12,5 % der förderfähigen Kosten, wenn Sie den Standard „Altersgerechtes Haus“ erfüllen. Bei Einzelmaßnahmen sind es 10 %, maximal 5.000 Euro. Die Voraussetzung? Sie müssen vor Baubeginn den Antrag stellen. Nachträgliche Anträge werden nicht anerkannt.
Die KfW-Programme sind bundesweit verfügbar. Sie brauchen keine Einkommensprüfung, keine Altersgrenze. Ob Sie 60 oder 85 sind, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind - es spielt keine Rolle. Das macht sie besonders attraktiv. Viele Menschen nutzen sie, weil sie einfach und transparent sind.
Was bieten die Bundesländer?
Neben der KfW gibt es in fast jedem Bundesland zusätzliche Förderungen. Diese sind oft höher, aber nur in dem jeweiligen Land gültig. In Hessen zum Beispiel kann die WIBank bis zu 15.000 Euro pro Wohnung zahlen. Aber: Für ein Bad gibt es maximal 5.500 Euro, für einen Aufzug 6.500 Euro, für die Küche wieder 5.500 Euro. Wenn Sie alles zusammen haben, kommen Sie auf 15.000 Euro - aber nur, wenn jede Maßnahme einzeln beantragt wird und die Obergrenzen nicht überschritten werden.
In Hamburg sind es auch bis zu 15.000 Euro, aber die Bagatellgrenze liegt bei 3.000 Euro. Das heißt: Maßnahmen unter 3.000 Euro werden nicht gefördert. In Bayern gibt es kein Zuschussprogramm, sondern ein leistungsfreies Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Das klingt gut, aber Sie müssen es zurückzahlen - nur ohne Zinsen. In einigen Ländern wie Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg gibt es Zuschüsse, die mit der KfW kombiniert werden können. Aber Achtung: Die Gesamtförderung darf nicht höher sein als die tatsächlichen Kosten.
Ein Beispiel: Sie sanieren Ihr Bad in Hessen für 8.000 Euro. Die WIBank zahlt 5.500 Euro, die KfW 6.250 Euro - aber Sie können nur 8.000 Euro fördern lassen. Die restlichen 3.750 Euro von der KfW fallen weg. Sie müssen also genau kalkulieren, was sich lohnt.
Was genau wird gefördert?
Nicht jede Änderung zählt. Die Förderung gilt nur für Maßnahmen, die wirklich die Mobilität und Sicherheit verbessern. Dazu gehören:
- Bodengleiche Duschen oder Badewannen mit Einstiegshilfe
- Barrierefreie Eingänge, z. B. ohne Stufen oder mit Rampen
- Erweiterung von Türen auf mindestens 90 cm Breite
- Einbau von Treppenliften oder Aufzügen
- Verlegung von rutschfesten Bodenbelägen
- Anbringen von Haltegriffen in Bad und WC
- Anpassung der Küchenarbeitsflächen (Höhe, Bewegungsraum)
- Smart-Home-Technologien seit 2024: Türöffner, Lichtsteuerung, Notrufsysteme
Was nicht geht? Renovierungen, die nur schön aussehen. Neue Fliesen im Bad, ohne barrierefreien Einstieg? Keine Förderung. Ein neuer Küchenschrank, der nicht an die neue Höhe angepasst ist? Keine Förderung. Und Eigenleistungen? Die werden nicht bezahlt. Selbst wenn Sie die Dusche selbst einbauen - die Kosten für Materialien werden nur dann berücksichtigt, wenn sie durch einen Handwerker verbaut wurden.
Was müssen Sie beachten?
Die meisten Anträge scheitern nicht am Geld, sondern an der Planung. Hier sind die drei häufigsten Fehler:
- Kein Antrag vor Baubeginn: Sie müssen den Antrag vor dem ersten Bohren oder Schrauben stellen. Wenn Sie schon die Dusche ausgebaut haben, ist es zu spät.
- Nicht DIN-konforme Planung: Die Förderung setzt voraus, dass die Maßnahmen der DIN 18040 Teil 2 entsprechen. Das ist die Norm für barrierefreies Bauen. Ein Handwerker, der nicht weiß, was das bedeutet, macht einen Fehler. Ein zertifizierter Berater für Altersgerechtes Bauen (ZAB) hilft hier. Seine Kosten (200-400 Euro) können sogar mitgefördert werden.
- Unvollständige Unterlagen: 68 % der abgelehnten Anträge haben keine korrekten Rechnungen. Sie brauchen Originalbelege - nicht Kopien. Und sie müssen klar zeigen, was genau geleistet wurde. Eine Rechnung mit „Badrenovierung“ reicht nicht. Sie brauchen: „Bodengleiche Dusche mit Haltegriffen, rutschfester Belag, Türverbreiterung“.
Die Bearbeitungszeit liegt bei 4 bis 8 Wochen. Bei unvollständigen Unterlagen dauert es bis zu 12 Wochen. Planen Sie also frühzeitig. Wenn Sie im März anfangen wollen, stellen Sie den Antrag im Januar.
Kann ich Riester-Rente nutzen?
Ja. Wer eine Riester-Rente hat, kann bis zu 6.000 Euro aus dem Vertrag entnehmen, wenn die Wohnung barrierefrei umgebaut wird. Das ist eine zusätzliche Option. Sie müssen die Summe innerhalb von drei Jahren nach Baubeginn abheben. Der Betrag wird nicht als Einkommen angerechnet. Das ist besonders sinnvoll, wenn Sie die Förderung aus KfW und Landesprogramm nicht ganz decken.
Wie viel Geld bekommen Sie wirklich?
Die meisten Menschen unterschätzen, wie viel sie bekommen können. Hier ein konkretes Beispiel aus Dresden:
Ein 72-jähriger Hausbesitzer will sein Bad barrierefrei machen. Kosten: 12.000 Euro. Er wählt KfW 455-B: 12,5 % von 12.000 Euro = 1.500 Euro Zuschuss. Aber er könnte auch die hessische Förderung nutzen - nur er lebt in Sachsen. In Sachsen gibt es kein Landesprogramm. Also bleibt er bei der KfW. Er bekommt 1.500 Euro. Aber: Wenn er auch den Eingang und eine Türverbreiterung macht, kommen weitere 5.000 Euro dazu. Insgesamt: 6.250 Euro. Das ist fast die Hälfte der Kosten. Und er zahlt nichts zurück.
Ein weiterer Fall: Eine Familie sanierter für ihren behinderten Sohn (Pflegegrad 3) das gesamte Erdgeschoss. Kosten: 35.000 Euro. Sie nutzen KfW 159: ein zinsgünstiges Darlehen von 50.000 Euro. Sie bekommen 35.000 Euro zu 1 % Zinsen. Zusätzlich nutzen sie die Riester-Rente mit 6.000 Euro. Insgesamt: 41.000 Euro an Unterstützung. Sie zahlen nur 4.000 Euro selbst.
Was kommt als Nächstes?
Die Nachfrage steigt. Bis 2030 wird der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum um 40 % wachsen. Die Bundesregierung hat zugesagt, die Förderung bis 2027 jährlich um mindestens 5 % zu erhöhen. Experten rechnen mit höheren Zuschüssen ab 2026 - vielleicht bis zu 20 % mehr. Smart-Home-Technologien sind jetzt auch dabei. Das ist ein großer Schritt: Es geht nicht mehr nur um Bewegung, sondern um Selbstständigkeit.
Was bleibt? Machen Sie sich keine Gedanken über das Alter. Machen Sie sich Gedanken über die Zukunft. Ob Sie jetzt 55 oder 75 sind: Ein barrierefreier Umbau ist eine Investition in Ihre Unabhängigkeit. Und das Geld? Es liegt auf der Straße - wenn Sie es nicht holen, bekommt es jemand anderes.
Viviana Richter
Februar 14, 2026 AT 07:01Endlich mal ein Artikel, der wirklich klarmacht: Das ist kein Luxus, das ist ein Menschenrecht! 🙌 Ich hab vor 2 Jahren mein Bad umgebaut – und ja, es war stressig, aber die 6.250 Euro von der KfW haben mich gerettet. Jetzt kann ich endlich wieder allein duschen, ohne Angst zu haben, hinzufallen. Danke für diese klare Aufklärung!