Neue Türen sind oft wichtig, wenn Altbau- oder Standardtüren nicht mehr passen oder beschädigt sind. Aber wer bezahlt das eigentlich – der Mieter oder der Vermieter? Diese Frage stellt sich schnell, wenn der Wunsch nach moderneren oder funktionaleren Türen aufkommt oder wenn die alten Türen einfach kaputt sind.
Ob der Vermieter oder der Mieter für neue Türen aufkommt, hängt meistens vom Zustand der bestehenden Türen und den Regelungen im Mietvertrag ab. Sind die Türen schon alt und kaputt, liegt meist die Instandhaltungspflicht beim Vermieter. Er muss für bewohnbare Wohnung sorgen – dazu gehören auch funktionsfähige Türen.
Manchmal steht im Mietvertrag etwas anderes, etwa dass kleine Reparaturen oder Schönheitsreparaturen vom Mieter übernommen werden müssen. Eine komplett neue Tür zählt aber selten zu den kleinen Reparaturen, die der Mieter selbst zahlen muss.
Als Mieter solltest du immer zuerst das Gespräch mit deinem Vermieter suchen, wenn deine Tür kaputt ist oder du eine neue möchtest. Oft findet sich eine gemeinsame Lösung, zum Beispiel, dass der Vermieter die Kosten übernimmt oder sich beide an den Kosten beteiligen.
Will ein Vermieter neue Türen einsetzen, profitiert der Mieter meist von einer Wertsteigerung und besserem Wohnkomfort. In solchen Fällen ist es fair, wenn der Vermieter die Kosten trägt. Wenn der Mieter allerdings aus persönlichen Gründen eine Änderung möchte, kann es sein, dass er die Kosten selbst tragen muss.
Fazit? Schau in deinen Mietvertrag, sprich mit deinem Vermieter und klärt gemeinsam, wer für welche Türkosten aufkommt. So vermeidet ihr Streit und sorgt für eine gute Wohnsituation.
Bei der Frage, wer die Kosten für neue Türen in einer Mietwohnung übernimmt, gibt es einige wichtige Überlegungen. Ob der Mieter oder der Vermieter für den Austausch aufkommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa dem Zustand der Türen und den Regelungen im Mietvertrag. Dieser Artikel bietet nützliche Informationen und Tipps zu diesem Thema.
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