Wohneigentum fördern: So nutzen Sie staatliche Programme für Selbstnutzer in Deutschland

Wohneigentum fördern: So nutzen Sie staatliche Programme für Selbstnutzer in Deutschland Nov, 16 2025

Wer in Deutschland ein Eigenheim kaufen oder bauen will, steht oft vor einer hohen Hürde: die Finanzierung. Die Preise für Wohnungen und Häuser sind in vielen Regionen weiter gestiegen, und die Zinsen bleiben hoch. Doch es gibt eine wichtige Hilfe, die viele nicht kennen oder nicht richtig nutzen: staatliche Förderprogramme für selbstgenutztes Wohneigentum. Diese Programme vom Bund und den Ländern können bis zu 50 Prozent der Kosten übernehmen - wenn man weiß, wie und wo man sie beantragt.

Was genau wird gefördert?

Die staatliche Förderung gilt nicht nur für Neubauten. Sie unterstützt auch den Kauf einer bestehenden Immobilie, den Ausbau eines Dachgeschosses, die Sanierung einer alten Wohnung oder sogar die Umwandlung eines Gewerberaums in eine Wohnung. Wichtig ist nur: Sie müssen selbst darin wohnen. Vermietung ist ausgeschlossen.

Die wichtigsten Förderer sind die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und die Landesbaufinanzierungsinstitute wie die NRW.BANK, die ILB in Brandenburg oder die BayernLabo. Die KfW ist bundesweit verfügbar, während die Landesprogramme oft nur für Bewohner des jeweiligen Bundeslandes gelten.

Die Förderung kommt in zwei Formen: als Zuschuss oder als zinsgünstiges Darlehen. Bei der KfW ist es meist ein Darlehen mit sehr niedrigem Zinssatz - teilweise unter 1 Prozent. Das bedeutet: Sie zahlen weniger Zinsen als bei einer normalen Baufinanzierung. Einige Länder gewähren zusätzlich einen direkten Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen.

Die KfW-Programme: Der Bundesschwerpunkt

Die KfW ist der größte Förderer von Wohneigentum in Deutschland. 2022 wurden allein über ihre Programme 1,2 Milliarden Euro an Selbstnutzer ausgezahlt - das ist mehr als die Hälfte aller staatlichen Fördermittel für Eigenheimbesitzer.

Das Hauptprogramm heißt KfW 124. Damit können Sie bis zu 100.000 Euro zinsgünstig leihen - und das für Neubau, Kauf oder Sanierung. Die Förderung deckt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten ab. Es gibt keine Einkommensgrenze. Das ist ein großer Vorteil gegenüber den Landesprogrammen.

Aber: Seit 2023 gibt es eine neue Regelung. Wer ein neues Haus baut, muss es nach den strengen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) errichten. Das bedeutet: Der Energiebedarf muss deutlich niedriger sein als bei alten Gebäuden. Für Neubauten gilt der sogenannte „KfW-Effizienzhaus 40“-Standard. Das ist ein Haus, das nur 40 Prozent des Energiebedarfs eines typischen Neubaus aus dem Jahr 2009 verbraucht.

Seit 2023 ist außerdem das Programm KfW 300 für Familien verfügbar. Es ist speziell auf Haushalte mit Kindern zugeschnitten. Hier können Sie bis zu 100.000 Euro für den Kauf oder Bau eines energieeffizienten Eigenheims bekommen - und zwar auch für Bestandsimmobilien, wenn Sie sie energetisch sanieren. Die Anforderungen sind ähnlich wie bei KfW 124, aber die Förderung ist flexibler.

Landesprogramme: Mehr Geld, aber mit Bedingungen

Während die KfW flächendeckend und ohne Einkommensgrenzen arbeitet, sind die Landesprogramme oft gezielter - und manchmal sogar lukrativer.

Beispiel NRW.BANK: In Nordrhein-Westfalen gibt es das Programm „Wohneigentum“ mit Einkommensgrenzen. Ein Einpersonenhaushalt darf maximal 75.000 Euro Jahresnettoeinkommen haben, ein Vier-Personen-Haushalt maximal 140.000 Euro (100.000 Euro Grundbetrag plus 20.000 Euro pro Kind). Wer darüber liegt, bekommt nichts. Aber: Wenn Sie zusätzlich eine energieeffiziente Sanierung planen, können Sie noch das Programm „Nachhaltig Wohnen“ nutzen - und das ohne Einkommensprüfung.

In Bayern gewährt die BayernLabo bis zu 30 Prozent der Baukosten als Zuschuss, wenn es um den Ersterwerb geht. Beim Zweiterwerb - also wenn Sie ein Haus kaufen, das schon einmal bewohnt wurde - können Sie bis zu 40 Prozent bekommen. Voraussetzung: Die Immobilie muss saniert werden, und die energetischen Standards müssen erfüllt sein.

Brandenburgs ILB verlangt eine Mindesteigenleistung von 10 bis 15 Prozent. Das heißt: Sie müssen mindestens 10 Prozent des Kaufpreises aus Ihrem eigenen Geld bezahlen. Die Förderung selbst kann bis zu 50.000 Euro betragen - und wird zusätzlich zu KfW-Programmen kombiniert.

Finanzberater hilft Paar bei Antrag auf Wohneigentumsförderung in einer Bank.

Was kostet es wirklich? Ein Beispiel

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Haus in Leipzig für 350.000 Euro. Sie haben 70.000 Euro Eigenkapital. Sie brauchen also 280.000 Euro Kredit.

Nun nutzen Sie:

  • KfW 124: 100.000 Euro zinsgünstiges Darlehen (Zinssatz 1,2 Prozent)
  • Landesförderung Sachsen: 25.000 Euro Zuschuss (keine Rückzahlung)
  • Restkredit: 155.000 Euro über die Hausbank (Zinssatz 3,5 Prozent)

Ohne Förderung hätten Sie 280.000 Euro zu 3,5 Prozent zinsen müssen. Mit Förderung zahlen Sie nur 155.000 Euro zu 3,5 Prozent und 100.000 Euro zu 1,2 Prozent. Das spart Ihnen über 30 Jahre mehr als 48.000 Euro an Zinsen.

Dazu kommt der 25.000-Euro-Zuschuss - das ist wie ein Bonus, den Sie direkt in Ihre Einrichtung stecken können.

Wie beantragen Sie die Förderung?

Viele denken, sie müssten direkt bei der KfW oder der Landesbank einen Antrag stellen. Das ist falsch. Der Antrag läuft immer über Ihre Hausbank. Die Bank prüft Ihre Unterlagen, reicht sie weiter und übernimmt die Abwicklung mit der KfW oder dem Landesinstitut.

Was brauchen Sie?

  • Kaufvertrag oder Baubeschreibung
  • Finanzierungsplan mit Kredit- und Eigenkapitalanteil
  • Energieausweis (gültig und aktuell)
  • Kostenaufstellung bei Sanierungen (mit Nachweisen für Materialien und Arbeiten)
  • Einkommensnachweise (für Landesprogramme)

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen. Planen Sie also frühzeitig ein. Der Antrag muss vor Baubeginn oder Kaufvertragsunterzeichnung gestellt werden - nicht danach.

Haus aus Geld und Energie-Symbolen, mit Zuschuss und Darlehen als Bausteine.

Die größten Fallstricke

Viele Antragsteller scheitern nicht am Geld, sondern an der Komplexität.

Erstens: Die Dokumente sind oft unvollständig. Ein fehlender Energieausweis oder eine ungenaue Kostenaufstellung reicht aus, um den Antrag abzulehnen.

Zweitens: Die Einkommensgrenzen werden oft falsch verstanden. In NRW ist es das Nettoeinkommen, nicht das Brutto. Und Kinder zählen nur, wenn sie im Haushalt leben und unter 25 Jahre alt sind.

Drittens: Man kombiniert Programme nicht richtig. Es ist erlaubt, KfW und Landesförderung zu kombinieren - aber nicht immer. Einige Länder schließen KfW-Förderung aus, wenn Sie schon einen Zuschuss von ihnen bekommen.

Und viertens: Die Antragsfristen sind knapp. Manche Landesprogramme haben jährlich begrenzte Mittel. Wer zu spät kommt, verpasst die Förderung - selbst wenn er alles richtig gemacht hat.

Was kommt 2025?

Die Förderung wird sich weiter verändern. Ab 2024 ersetzt die KfW das Programm 124 durch das neue „KfW-Effizienzhaus“-Programm. Die Anforderungen werden noch strenger: Klimaneutralität wird zum Standard. Auch die Förderung für Bestandsimmobilien wird erweitert - vor allem für energetische Sanierungen.

Die Bundesregierung plant außerdem, die KfW 300 für Familien ab 2025 auch auf den Kauf von Bestandsimmobilien mit Sanierungsbedarf auszuweiten. Das ist eine wichtige Änderung - denn viele Familien wollen nicht neu bauen, sondern ein altes Haus sanieren und darin wohnen.

Aber: Es gibt auch Risiken. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) warnt: Aufgrund der Haushaltslage könnten die Fördermittel bis 2026 um bis zu 15 Prozent gekürzt werden. Wer jetzt handelt, sichert sich die aktuell hohen Förderquoten.

Fazit: Wer profitiert wirklich?

Staatliche Förderungen für Wohneigentum sind kein Wundermittel - aber sie sind die beste Chance, die es heute gibt, um ein Eigenheim zu finanzieren, ohne sich über Jahre zu verschulden.

Die KfW ist ideal für alle, die unabhängig von Einkommen eine zinsgünstige Finanzierung brauchen. Die Landesprogramme sind besonders für Familien und Mittelverdiener attraktiv - aber nur, wenn man die Grenzen kennt.

Die wichtigste Regel: Informieren Sie sich früh. Sprechen Sie mit Ihrer Bank, fragen Sie bei Ihrer Kommune nach, prüfen Sie die aktuellen Programme. Nutzen Sie die Förderung - nicht nur, weil sie Geld spart, sondern weil sie Ihnen die Möglichkeit gibt, in Ihrer eigenen Wohnung zu leben - und nicht nur zu mieten.

Kann ich die KfW-Förderung auch für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus nutzen?

Ja, das ist möglich - aber nur, wenn Sie die gesamte Wohnung selbst bewohnen und sie als Ihre Hauptwohnung registriert ist. Sie dürfen nicht nur ein Zimmer bewohnen und den Rest vermieten. Die Förderung gilt ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum. Wenn Sie eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kaufen und darin leben, können Sie KfW 124 oder 300 nutzen - sofern die energetischen Standards erfüllt sind.

Wie hoch ist die Eigenkapitalanforderung bei den Landesprogrammen?

Die Eigenkapitalanforderung variiert je nach Bundesland. Die KfW verlangt kein Mindesteigenkapital - Sie können 100 Prozent finanzieren. Bei Landesprogrammen liegt die Mindesteigenleistung meist zwischen 10 und 15 Prozent. In Brandenburg (ILB) sind es 10-15 Prozent, in Bayern wird kein fester Prozentsatz genannt, aber Sie müssen nachweisen, dass Sie den Kauf oder Bau finanzieren können. Einige Programme verlangen sogar bis zu 20 Prozent, wenn Sie eine Sanierung planen. Prüfen Sie immer die aktuellen Vorgaben Ihres Bundeslandes.

Kann ich KfW und Landesförderung gleichzeitig nutzen?

Ja, das ist in den meisten Fällen möglich - und sogar empfehlenswert. Viele Eigenheimbesitzer kombinieren das KfW-Darlehen mit einem Zuschuss des Landes. Beispielsweise: KfW 124 für 100.000 Euro und NRW.BANK-Wohneigentum mit 25.000 Euro Zuschuss. Wichtig: Sie müssen beide Anträge rechtzeitig stellen und die Bedingungen der einzelnen Programme prüfen. Einige Landesprogramme schließen KfW-Förderung aus, wenn Sie bereits einen Zuschuss erhalten. Fragt Ihre Bank oder die zuständige Wohnraumförderstelle nach.

Warum lehnen viele Anträge ab?

Die häufigsten Gründe sind unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen. Ein abgelaufener Energieausweis, eine ungenaue Kostenaufstellung oder ein fehlender Nachweis über das Einkommen führen oft zur Ablehnung. Auch die rechtzeitige Beantragung ist entscheidend: Wer erst nach dem Kaufvertrag oder Baubeginn antritt, verliert die Förderung. Und: Viele überschätzen ihr Einkommen - und sind knapp über der Grenze, ohne es zu merken. Eine professionelle Beratung spart oft mehr als 10.000 Euro.

Gibt es Förderung für Senioren, die umziehen wollen?

Ja, Senioren können die gleichen Förderprogramme nutzen wie alle anderen - vorausgesetzt, sie ziehen in eine Immobilie, die sie selbst bewohnen. Besonders attraktiv ist die KfW 300, wenn sie eine barrierefreie Sanierung planen. Einige Länder wie Baden-Württemberg oder Hessen gewähren zusätzlich Zuschüsse für altersgerechte Umbauten - etwa für Treppenlifte, breitere Türen oder ebenerdige Duschen. Wichtig: Der Umbau muss Teil des Kauf- oder Sanierungsprojekts sein. Eine reine Umbaumaßnahme ohne Immobilienkauf ist meist nicht förderfähig.

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